Urteil Rottweiler-Angriff auf Zweijährige: Bewährungsstrafen

Ein Rottweiler fällt ein zweijähriges Mädchen an. Zwei Frauen haben ihn frei laufen lassen. Dafür erhalten sie Bewährungsstrafen und eine Standpauke.

Im Prozess um einen lebensgefährlichen Rottweiler-Angriff ist ein Urteil gefallen.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Duisburg (dpa) - Nach einem lebensgefährlichen Rottweiler-Angriff auf ein zweijähriges Mädchen ist die Hundehalterin am Montag zu 21 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Eine Freundin, die den Hund ohne Leine ausgeführt hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von zwölf Monaten.

Der Rottweiler hatte das Kind am 6. Juli 2015 angefallen und ihm fast die gesamte Kopfhaut abgerissen. Seitdem ist das Mädchen dauerhaft entstellt, die Haare werden nie wieder nachwachsen. „Wir haben keinen Spaß mehr am Leben“, sagte der Vater am Montag nach dem Prozess vor dem Duisburger Amtsgericht.

Auch Richterin Marianne Ohlerich ließ bei der Urteilsbegründung keinen Zweifel daran, wie sehr sie mit dem kleinen Mädchen fühlt. „Es musste schreckliche Qualen erleiden“, sagte sie. Viele weitere Operationen würden folgen.

Entsprechend hart fielen dann auch die Worte an die beiden Angeklagten aus. „Wie kann man nur so gedankenlos und gleichgültig sein?“, fragte sie die beiden Frauen vor ihr auf der Anklagebank. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie man einen derartigen Hund von der Leine lassen kann.“ Schließlich hätten gerade Rottweiler in der Vergangenheit immer wieder Menschen angegriffen - vor allem auch Kinder.

Der Vater des Mädchens war damals mit seinen zwei Kindern am Duisburger Rheinufer. Es war ein warmer Sommertag, alle waren mit den Füßen im Wasser. Dann kam der Rottweiler angerannt. Der Vater hatte noch verzweifelt mit dem Tier gekämpft, doch der Hund war wie im Blutrausch.

„Solche Leute dürfen so einen Hund einfach nicht halten“, sagte die Mutter des Mädchens unter Tränen. Schließlich habe der Rottweiler zuvor auch schon andere Kinder angegriffen oder zumindest bedroht. Davon hatten mehrere Zeugen im Prozess berichtet.

Die 31-jährige Hundehalterin war von der Stadt Duisburg nach einer Sachkundeprüfung von Leinenpflicht und Maulkorbzwang befreit worden. Das galt aber nicht für ihre mitangeklagte Freundin, die den Rottweiler damals ausgeführt hatte. Die Richter gehen allerdings davon aus, dass die Halterin die 22-Jährige nicht davon in Kenntnis gesetzt hat, dass der Hund eigentlich nur mit Maulkorb und Leine vor die Tür durfte.

Als Bewährungsauflage gaben die Richter den Angeklagten auf, 500 beziehungsweise 300 Stunden soziale Arbeit zu leisten. Die Angeklagten selbst hatten auf Geldstrafen gehofft.