Duisburg Rottweiler attackiert Mädchen: Halterin droht härtere Strafe Von Martin von Braunschweig

Ein Rottweiler hat im Juli ein zweijähriges Kind in Duisburg schwer verletzt. Das Mädchen verlor große Teile seiner Kopfhaut. Im Prozess vor dem Amtsgericht bat die Halterin um Verzeihung. Dennoch droht ihr nach Zeugenaussagen eine härtere Strafe als zunächst angenommen.

Ein Rottweiler hat im Juli ein zweijähriges Kind in Duisburg schwer verletzt. Symbolbild

Foto: Jan-Peter_Kasper

Duisburg. „Pascha“ war im Blutrausch. Als der Rottweiler im Juli auf dem Duisburger Rheinuferdeich ein zweijähriges Mädchen erblickte, kannte sein Jagdtrieb keine Grenzen mehr. Das Kind wurde schwer verletzt, der Hund war nur durch mehrere Erwachsene von dem blutüberströmten Opfer zu trennen. Der Rottweiler ist auf Betreiben der Stadt Duisburg inzwischen eingeschläfert worden. Jetzt muss das Duisburger Amtsgericht noch diese Frage beantworten: Wie sind „Paschas“ Besitzerin und die Frau zu bestrafen, die bei dem Vorfall mit dem Tier spazieren war?

Unter Tränen haben sich die 30-jährige Halterin und ihre 21 Jahre alte Bekannte am Montag zu Prozessbeginn bei den Eltern des Mädchens entschuldigt. Vater und Mutter des schwer verletzten Kindes reagierten darauf nicht. „Die Familie macht eine schwere Zeit durch“, erläuterte ihr Rechtsanwalt Axel Koch später. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Vertreter der Nebenkläger bereits dafür gesorgt, dass die Hundehalterin nun sogar mit einer deutlich härteren Strafe rechnen muss als ursprünglich angenommen.

Bisher lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen beide Frauen auf fahrlässige Körperverletzung. Doch hätte zumindest die 30-Jährige die Attacke nicht vielleicht doch kommen sehen müssen? Mehrere Zeugen berichteten am Montag von Vorfällen, bei denen auch ihre Kinder oder Hunde von „Pascha“ attackiert worden sein sollen. „Er rannte auf meinen Sohn los und stieß ihn heftig um“, erinnerte sich eine Mutter. „Er hat meinen Hund angegriffen, da habe ich ihm in die Seite getreten“, sagte ein Rentner.

Die Einzelrichterin schloss daraufhin nicht mehr aus, dass der Hundehalterin möglicherweise auch ein vorsätzliches Verhalten nachgewiesen werden könnte. Immerhin habe die Frau genau gewusst, dass ihre Bekannte „Pascha“ nur mit Leine und Maulkorb hätte ausführen dürfen. Ohne diese Sicherungsmaßnahmen konnte am Tattag niemand den Rottweiler daran hindern, das zweijährige Mädchen anzufallen und ihm zahlreiche Bisswunden zuzufügen. Darüber hinaus riss er dem Kind fast die gesamte Kopfhaut samt Haaren ab.

Das Verfahren wurde schließlich an das Schöffengericht beim Amtsgericht abgegeben. Dort soll geprüft werden, ob sich zumindest die Halterin nicht eher wegen schwerer Körperverletzung strafbar gemacht hat. „Das ist ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe“, erläuterte die Richterin. So hohe Strafen dürfen Einzelrichter nicht mehr verhängen. Der Vorwurf der schweren Körperverletzung würde mit einschließen, dass das Mädchen ein Leben lang von den Narben gezeichnet sein wird.