Rundfunkgebühren: Wer nicht zahlt, fliegt ab 6. Mai auf

Bisher war es möglich, sich um den Rundfunkbeitrag zu drücken. Ein neues System soll nun alle Nicht-Zahler zuverlässig enttarnen.

Bisher war es möglich, sich um den Rundfunkbeitrag zu drücken. Symbolbild.

Foto: Arno Burgi

Düsseldorf. Ab dem 6. Mai könnte es für Rundfunkbeitrags-Verweigerer teuer werden: Wer sich bisher um die 17,50 Euro - so viel muss jede Wohnung im Monat für das Angebot von ARD, ZDF und Deutschlandfunk zahlen - gedrückt hat, könnte nun auffliegen. Grund dafür ist ein sogenannter Meldedatenabgleich auf den sich die Bundesländer geeinigt haben.

Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, sollen am 6. Mai alle Einwohnermeldeämter ihren Datenbestand an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio weitergeben. Alle volljährigen Personen, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, werden - dem Medienbericht zufolge - nach Auswertung der Daten angeschrieben. Wer bisher nicht zahlt, soll schriftlich informiert werden. Aber: Auch Haushalte, die ihren Beitrag zahlen könnten einen Brief bekommen. So soll bei Paaren zwar eine gemeldete Person als Inhaber des Beitragskontos ausreichen, die andere taucht nach dem Datenabgleich aber im Bestand der Einwohnerämter auf.

Für den Beitragsservice sei es nun unklar, ob sie sich mit dem angemeldeten Partner eine Wohnung teilt oder nicht. Dieser Fall soll vor allem in Mehrfamilienhäusern vorkommen, wenn es unter einer Adresse viele verschiedene Wohnungen gibt. Entsprechende Fälle sollten sich mit dem Beitragsservice in Verbindung setzen und den Sachverhalt klären.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und seine Finanzierung steht europaweit immer wieder in der Kritik. Am 16. und 17. Mai beschäftigt sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags in Deutschland. Es hatte vier Verfassunfsbeschwerden gegeben. Die Beschwerdeführer betrachten den Beitrag als Steuer und sprechen den Ländern, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt haben, die Gesetzgebungskompetenz ab. Außerdem rügen sie Verstöße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Der Beitrag sei verfassungswidrig, weil er unabhängig vom Vorhandensein von Empfangsgeräten erhoben werde.

So würden bei einer Erhebung pro Wohnung unabhängig von der Zahl der dort lebenden Menschen Ein-Personen-Haushalte gegenüber Mehr-Personen-Haushalten benachteiligt. Ungerechtfertigt sei darüberhinaus dass der Beitrag auch für Zweitwohnungen anfalle, obwohl die Beitragszahler nicht gleichzeitig in mehreren Wohnungen Fernsehen und Radio nutzen könnten.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird sich auch mit der Beschwerde des Autovermieters Sixt befassen, der die Bemessung des Beitrags nach der Anzahl von Betriebsstätten, Beschäftigten und Firmenfahrzeugen als unrechtmäßig empfindet. Unternehmen mit vielen Filialen würden so klar benachteiligt.

Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts ist der Beitrag keine Steuer und wird zu Recht pro Wohnung erhoben. Der Beitrag diene der staatsfernen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das Beitragsmodell hatte 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst. Während davor nach Art und Zahl der Geräte abgerechnet wurde, wird der Beitrag seither für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung fällig. red/dpa