Rundum versorgt: Versicherungen für Berufsstarter
Hamburg (dpa/tmn) - Kaum ist das erste Gehalt verdient, müssen Auszubildende einen Teil ihres Geldes für Versicherungen berappen. Doch welche Policen sind dringend notwendig? Auf welche können sie verzichten?
Ein Überblick:
Krankenversicherung: „Auszubildende fallen mit Beginn der Ausbildung aus der Familienversicherung“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BDV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Sie sind dann selbstständig in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Studenten blieben über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern mitversichert „solange sie nicht älter als 25 sind und nicht mehr als 365 Euro monatlich oder mehr als 400 Euro aus einem Mini-Job verdienen.“
Die neue Krankenkasse können Auszubildende frei wählen. Bei der Suche lohnt sich ein Vergleich. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung seien zwar zu etwa 95 Prozent gleich, erklärt Sven Kretzschmar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Unterschiede gibt es aber etwa bei zusätzlichen Satzungsleistungen oder Wahltarifen.
Haftpflichtversicherung: Auf eine Haftpflichtversicherung sollten Azubis nicht verzichten. Die Privathaftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn ein Dritter durch ein schuldhaftes Handeln zu Schaden kommt. Generell sind unverheiratete Azubis oder Studenten über die Eltern versichert. „Trotzdem sollte der Versicherer kurz informiert werden, wenn eine Ausbildung ansteht“, rät Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
Abschlüsse: In der Haftpflichtversicherung gibt es viele Ausschlüsse. Michael Rieger, unabhängiger Versicherungsberater und Mitglied im Bundesverband der Versicherungsberater (BVVB) in Hannover, führt aus: „So besteht beispielsweise zunächst kein Versicherungsschutz bei geliehenen und gemieteten Sachen.“ Azubis sollten sich diesbezüglich bei den Versicherern informieren.
Hausratversicherung: Hausrat wie Laptop oder Fahrrad ist während der Ausbildung über die Eltern mitversichert. Verbraucherschützerin Weidenbach erläutert: „Das gilt auch für Studenten, die ihren Hauptwohnsitz noch bei ihren Eltern haben.“ Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte beim Versicherer nachfragen, ob und in welchem Umfang der eigene Hausrat durch den Vertrag der Eltern geschützt ist.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Invalidität einspringt, sei ratsam, sagt Verbraucherschützer Kretzschmar. „Gerade in den ersten Berufsjahren bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung keine und danach nur geringe Ansprüche bei Erwerbsunfähigkeit. Und einen gesetzlichen Schutz in Sachen Berufsunfähigkeit gibt es für nach 1961 Geborene gar nicht mehr.“
Zusätzliche Policen: Reisefreudige Berufsanfänger sollten eine Reisekrankenversicherung ins Auge fassen. Versicherungsberater Rieger: „Wichtig ist hierbei ein Anspruch auf Rücktransport bei im Ausland erlittener Krankheit oder Unfällen, die vor Ort schwer oder nicht standardgemäß behandelt werden können.“
Unnötige Versicherungen: Handyversicherungen sind nicht nötig. Auch Fahrrad-, Sterbegeld- oder Krankenhaustagegeldversicherungen sind bei knappem Gehalt, da sind sich die Experten einig, nicht angebracht. Elke Weidenbach resümiert: „Eine Vollkasko-Mentalität macht keinen Sinn.“
Stattdessen sollte sich jeder Jobstarter gut überlegen, welchen Schutz er oder sie wirklich braucht und welche Police verzichtbar ist. Versicherungsexperte Rieger fügt hinzu: „Azubis können Prämien sparen, indem sie einen Vertrag mit Selbstbehalt - ähnlich wie in der Kfz-Kasko - abschließen. Das gibt es beispielsweise für Hausrat, Haftpflicht oder Rechtsschutz.“
Service:
Auf der Homepage des Bundes der Versicherten können sich Auszubildende und Studenten eine kostenlose Broschüre herunterladen.
Der Ratgeber der Verbraucherzentralen „Richtig versichert - Wer braucht welche Versicherungen?“ kann ebenfalls online bestellt werden. Kosten: 12,90 Euro.