Schlampiges Tattoo: Anspruch auf Schmerzensgeld
Hamm (dpa) - Eion Tattoo soll ein Leben lang bleiben und daher schön sein. Doch was, wenn der Tätowierer so ganz anders sticht, als im Entwurf vorgesehen? Dann können Betroffene auf Schmerzensgeld klagen, meint das Oberlandesgericht Hamm.
Wer mit einem mangelhaften Tattoo leben muss, kann den Tätowierer zur Zahlung von Schmerzensgeld verpflichten. Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm hingewiesen - es bezog sich dabei auf ein Urteil des Landesgerichts Bochum. Eine Frau aus Recklinghausen hatte einen Tätowierer aus Oer-Erkenschwick auf Schmerzensgeld verklagt, weil ihr Tattoo nicht dem ursprünglichen Entwurf entspreche.
Laut der Gerichtsmitteilung hatte der Tätowierer zu tiefe Hautschichten getroffen, deshalb kam es zu unregelmäßig dicken Linien und Farbverläufen. Das OLG wertete das Stechen der Tätowierung als Körperverletzung.
Der Beklagte schuldet der Frau 750 Euro und muss weitere Kosten übernehmen, die beim Entfernen des Tattoos entstehen. Der Mann hatte angeboten, die Nachbesserung selbst zu übernehmen - darauf muss sich die Geschädigte laut Gericht nicht einlassen.