Schlesischer Streuselkuchen beschäftigt EU-Richter

Görlitz/Brüssel (dpa) - Schlesischer Streuselkuchen ist zum grenzüberschreitenden Streitfall geworden. Weil der Begriff als geographisch geschützte Angabe nur für einen Teil Schlesiens in Polen eingetragen ist, muss sich der EU-Gerichtshof damit beschäftigen.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat Klage gegen den Eintrag der Bezeichnungen „Kolocz slaski“ und „Kolacz slaski“ eingereicht. Diese werden in amtlichen Veröffentlichungen mit „Schlesischer Streuselkuchen“ übersetzt. Der Verband befürchtet dadurch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen für deutsche Bäcker. Wann in der Sache entschieden wird, ist ungewiss.