Schloss darf Schloss bleiben

Bezeichnung für Solinger Anwesen ist im Bergischen ein feststehender Begriff.

Solingen/Wuppertal. Die Bayern haben Neuschwanstein, aber deshalb dürfen sie noch lange nicht bestimmen, was in NRW ein Schloss ist. Denn im Bergischen Land darf auch ein großes Anwesen mit Schiefer und Fachwerk Schloss genannt werden. Das Landgericht Wuppertal machte in einem Zivilprozess am Dienstag deutlich, dass es den Antrag eines in Bayern ansässigen Vereins zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen einen Solinger Geschäftsmann abschmettern wird.

Der Unternehmer hatte sein Anwesen mit der Bezeichnung „Schloss Grünewald“ für Veranstaltungen beworben. Nach Meinung des klagenden Vereins ist ein Schloss nur dann ein Schloss, wenn es sich um ein repräsentatives Gebäude handelt, das einem Herrscher gedient hat.

Im Fall Grünewald sei die Bezeichnung Schloss „nicht irreführend, meinte dagegen die Richterin. Bei „Schloss Grünewald“ interessiere den Kunden der „festliche Rahmen“ und nicht, ob ein Adliger es gebaut habe. Zudem sei „Schloss Grünewald“ im Bergischen ein feststehender Begriff, der auch in Reiseführern verwendet werde.