Schmerzensgeld: Keine Zahlung für Vorerkrankung
Coburg (dpa/tmn) - Schmerzensgeld oder Schadenersatz dürfen Unfallopfer nicht für die Behandlung von Vorerkrankungen verwenden. Der Unfallverursacher müsse nur für die tatsächlich beim Unfall entstandenen Verletzungen haften.
Das entschied das Landgericht Coburg.
Schadenersatz wird nur für die Schmerzen eines bestimmten Unfalls gezahlt und nicht für Vorerkrankungen. So urteilte das Landgericht Coburg (Aktenzeichen: 13 O 214/07), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) mitteilt. Ein angefahrener Radfahrer hatte von der Unfallverursacherin 10 000 Euro für eine stationäre Kniebehandlung gefordert. Das Gericht urteilte, dass der Schaden am Knie nicht auf den Unfall zurückzuführen sei. Das Kniegelenk sei schon vorher krank gewesen. Die Autofahrerin musste daher nur 2150 Euro bezahlen.