Germanwings-Absturz Schuld ohne Richterspruch

Gegen einen Toten kann es kein Strafverfahren geben. Eine monströse Tat, die ohne Antwort „im Namen des Volkes“ bleibt — das scheint schwer zu ertragen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung der Absturzkatastrophe ist nur möglich, wenn es neben dem Co-Piloten Mitverantwortliche gibt.

Menschen, die ihn hätten stoppen können. Die Suche danach ist legitim, es muss sie geben. Doch wir müssen uns auch damit abfinden, wenn diese Suche ohne Erfolg bleibt.