Germanwings-Absturz Schuld ohne Richterspruch
Gegen einen Toten kann es kein Strafverfahren geben. Eine monströse Tat, die ohne Antwort „im Namen des Volkes“ bleibt — das scheint schwer zu ertragen. Eine strafrechtliche Aufarbeitung der Absturzkatastrophe ist nur möglich, wenn es neben dem Co-Piloten Mitverantwortliche gibt.
12.06.2015
, 19:06 Uhr
Menschen, die ihn hätten stoppen können. Die Suche danach ist legitim, es muss sie geben. Doch wir müssen uns auch damit abfinden, wenn diese Suche ohne Erfolg bleibt.