Ermittlungen Germanwings: War allein der Co-Pilot verantwortlich?
Lufthansa weiß nichts von Ermittlungen. Französische und deutsche Staatsanwälte sind uneinig.
Düsseldorf. Die Ankündigung des französischen Staatsanwalts Brice Robin, eine mögliche Mitverantwortung von Germanwings und deren Muttergesellschaft Lufthansa für die Absturzkatastrophe am 24. März zu prüfen, löst auf deutscher Seite Rätselraten aus. Ebenso wie dessen Bemerkung, dass er der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft angeboten habe, dass diese das Verfahren übernehmen soll.
Lufthansa-Sprecher Florian Gränzdörffer sagte unserer Zeitung: „Uns liegen keine Erkenntnisse über Ermittlungen der französischen Staatsanwaltschaft konkret gegen Germanwings oder Lufthansa vor. Nach unserem Verständnis richten sich die Ermittlungen gegen Unbekannt und nicht gegen einen bestimmten Tatverdächtigen.“ Man werde die Untersuchungen unterstützen.
Ein Sprecher der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sagte, dass ein förmliches Ersuchen der französischen Kollegen gar nicht eingegangen sei — weshalb die Übernahme der Strafverfolgung von den französischen Behörden auch nicht habe abgelehnt werden können. So bleibt es dabei, dass in Marseille und in Düsseldorf Ermittlungen wegen des Absturzes laufen.
Die deutschen Strafverfolger sehen derzeit neben dem Co-Piloten niemanden, der für den Absturz mitverantwortlich sein könnte. Daher gebe es nach deutschem Recht keinen Ansatz für ein Strafverfahren. Anders als hierzulande, wo sich nur eine Person strafbar machen kann, gibt es in Frankreich ein Unternehmensstrafrecht. Ansatzpunkt für einen Verdacht gegen den Arbeitgeber des Co-Piloten könnte sein, dass er trotz Fluguntauglichkeit eingesetzt wurde. In den vergangenen fünf Jahren soll er laut Ermittlern 41 Ärzte aufgesucht haben. Er soll im Internet nach tödlichen Medikamenten gesucht haben — offenbar um sich allein das Leben zu nehmen.