Sex in der Kirche - Polizist verliert Job
München/Rennertshofen (dpa) - Ein Polizist aus Bayern hat wegen eines Sex-Abenteuers in einer Kirche sowie Unterschlagung einer Schreckschusswaffe seinen Job verloren. Sein Verhalten habe das Ansehen der Polizei hochgradig geschädigt
Das Vertrauensverhältnis zur Öffentlichkeit wie auch zum Dienstherrn sei zerstört, begründete das Verwaltungsgericht München die Entfernung des Beamten aus dem Dienst. Der 28-Jährige selbst kam nicht zu der Verhandlung und ließ sich auch nicht durch einen Anwalt vertreten. Gegen das Urteil kann er noch Rechtsmittel einlegen.
Der Mann hatte an Silvester 2009/2010 mit einem amourösen Abenteuer während eines Gottesdienstes in der Pfarrkirche von Rennertshofen für Schlagzeilen gesorgt. Ausgerechnet während des Rosenkranzgebetes vergnügte er sich mit seiner Freundin unüberhörbar auf der Empore der barocken Kirche.
Er habe gewusst, dass in Kürze ein Gottesdienst geplant gewesen sei und habe beim Betreten der Kirche noch einen Bekannten gegrüßt, berichtete das Gericht. Rund 20 Gottesdienstbesucher hätten an dem Rosenkranz teilgenommen. Die Haushälterin des Pfarrers ging schließlich auf die Empore und erwischte das Paar in flagranti. Zwar gehöre Sexualität in den Bereich des Privaten, hier jedoch habe der Mann die Grenzen der eigenen Intimsphäre überschritten.
Das Gericht begründete die Entfernung aus dem Dienst allerdings im Wesentlichen mit der Unterschlagung einer Waffe. Der Polizist hatte die Schreckschusswaffe zusammen mit 20 Schuss Munition von einer Frau entgegengenommen, die sie im Rahmen der Waffenamnestie im Dezember 2009 auf der Dienststelle abgegeben hatte. Der Beamte habe den Vorgang aber nicht ordnungsgemäß aufgenommen und die entsprechenden Formulare nicht ausgefüllt. Die dann auf Anweisung seiner Vorgesetzten angelegte Akte löschte er einen Tag vor Weihnachten 2009 und überschrieb sie mit einem Verkehrsunfall. Die Waffe nahm er einfach mit nach Hause.
Die Unterschlagung von Gegenständen, die in polizeiliche Verwahrung gegeben wurden, wiege besonders schwer, erläuterte das Gericht in seinem Sachbericht in der mündlichen Verhandlung. Demgegenüber habe der Vorfall in der Kirche untergeordnete Bedeutung, betonte die Vorsitzende Richterin auch bei der Urteilsverkündung.
Der Beamte, der erst 2009 auf Lebenszeit in den Beamtenstatus aufgenommen worden war, sei „extrem leistungsschwach und leistungsunwillig“ gewesen, hieß es in dem Bericht des Gerichts auch.
Strafrechtlich sind der Vorfall in der Kirche sowie die Unterschlagung der Waffe bereits erledigt. Der Mann hat einen Strafbefehl wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch sowie Störung der Religionsausübung über 8400 Euro erhalten und auch akzeptiert. Das Verwaltungsgericht musste sich nun mit der disziplinarrechtlichen Seite des Falles befassen. Mit seiner Entscheidung folgte das Gericht der Auffassung des Freistaats Bayern, der beantragt hatte, den Mann dauerhaft aus dem Dienst zu entfernen.