Sex mit Schülerin: Bewährungsstrafe für Lehrer

Hamburg (dpa) - Es war wohl ihre erste große Liebe - und er ließ sich darauf ein: Monatelang hatte ein Lehrer in Hamburg ein Verhältnis mit einer 14-jährigen Schülerin. Jetzt bekam er dafür eine Bewährungsstrafe.

Für den Sex mit der Jugendlichen wurde der Biologielehrer zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht sprach den 46-Jährigen am Freitag des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in acht Fällen für schuldig. Der Mann hatte das Verhältnis zu der heute 15-Jährigen zum Prozessauftakt gestanden. „Sie haben nicht nur die geistige, sondern auch die körperliche Distanz zu Ihrer Schülerin aufs gröbste verletzt“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Begründung.

Das Mädchen und der Lehrer waren sich über Facebook nähergekommen, bis zu drei Stunden am Tag chatteten sie miteinander. Er nannte sie dabei „Liebling“, sie siezte ihn konsequent weiter, um sich im Unterricht nicht zu versprechen. Dann trafen sie sich auch außerhalb der Schule, für den ersten Sex mit der 14-Jährigen mietete der Familienvater extra eine Ferienwohnung an. Der Angeklagte habe selbst eine Tochter, die sogar etwas älter sei als seine ehemalige Geliebte, sagte der Richter am Freitag. „Wie würden Sie es finden, wenn Ihre Tochter den ersten sexuellen Kontakt mit einem Lehrer macht?“

Selbst als das Verhältnis aufflog, weil die Schwester des Mädchens zufällig dessen Nachrichten las, habe der Lehrer nicht von seiner Schülerin lassen können. Um doch noch aus der Sache herauszukommen, forderte er sie sogar dazu auf, ihm eine E-Mail zu schreiben und darin den sexuellen Kontakt mit ihm zu bestreiten. Nach einem Monat schrieb sie die Zeilen - aus Liebe. Er kam danach wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft.

Auch wenn der Angeklagte schon vor seiner Affäre Probleme in seiner Ehe gehabt habe: „Die Schülerinnen Ihrer Schule sind tabu“, stellte der Richter klar. Der Fall liege anders als in Koblenz, wo ein 37-jähriger Vertretungslehrer vom Oberlandesgericht nach dem Sex mit einer 14-Jährigen Anfang des Jahres freigesprochen wurde, weil es sich nach Ansicht des Gerichts nicht um ein „Obhutsverhältnis“ gehandelt hat.

„Bei uns ist es juristisch eindeutig“, sagte der Richter des Hamburger Landgerichts - der Angeklagte war erst der Mathe-, dann der Biolehrer des Mädchens. Vor seiner Suspendierung gab er die Klasse der 15-Jährigen sogar noch als Wunsch für das nächste Jahr an.