Sexualtäter bleibt wegen einer Gesetzeslücke frei
Der Bundesgerichtshof lehnt eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für den in Heinsberg lebenden Mann (58) ab.
Heinsberg. Er vergewaltigte und quälte drei Mädchen und gilt als sehr gefährlich - dennoch bleibt wegen einer Lücke im Strafgesetzbuch ein verurteilter Sexualtäter frei, der seit seiner Haftentlassung in Heinsberg lebt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem am Mittwoch verkündeten Urteil keine rechtliche Grundlage für die nachträgliche Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters (58) gesehen. Den Richtern blieb keine andere Wahl - auch wenn an der Gefährlichkeit des Mannes keine Zweifel bestehen.
Eigens zum BGH nach Karlsruhe angereiste Anwohner aus dem Dorf Randerath waren den Tränen nahe. Sie fürchten, dass der Mann erneut rückfällig werden könnte. Der Ex-Häftling lebt bei seinem Bruder. Er wird seit einem Jahr rund um die Uhr von der Polizei bewacht, die Kosten belaufen sich auf monatlich 120.000 Euro.
Der 58-Jährige war 1985 wegen der Vergewaltigung einer Schülerin zu fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Weil er nach seiner Haftentlassung wieder zwei Mädchen stundenlang vergewaltigte und quälte, kam er 1995 für weitere 14 Jahre ins Gefängnis. Da im damaligen Urteil keine Sicherungsverwahrung angeordnet worden war, hätte er nur dann über das Haftende hinaus eingesperrt werden können, wenn die Rückfallgefahr erst nach dem Urteil zu erkennen gewesen wäre.
Zwar stuften Gutachter den Mann als gefährlich ein - der BGH sah darin aber nur eine neue Bewertung bekannter Umstände. Die Deutsche Polizeigewerkschaft reagierte mit Unverständnis auf das Urteil. Vorsitzender Rainer Wendt forderte die elektronische Fußfessel zur Überwachung und ein schärferes Gesetz zur nachträglichen Sicherungsverwahrung. Auch die NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) plädierte für eine Reform: "Die gegenwärtigen Regelungen sind nicht geeignet, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten." IdS/Red