Urteil gefallen Spanische Königsschwester Cristina freigesprochen
Palma (dpa) - Aufatmen im spanischen Königshaus: Infantin Cristina, die Schwester von König Felipe, ist am Freitag vom Vorwurf der Beihilfe zum Steuerbetrug freigesprochen worden. Ihr Ehemann Iñaki Urdangarin, ein ehemaliger Handball-Profi, wurde hingegen für schuldig befunden und zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.
Dies ging aus der über 700 Seiten langen Urteilsschrift des zuständigen Gerichts in Palma de Mallorca hervor. Das Tribunal hatte sich mit seiner Entscheidung fast acht Monate Zeit gelassen. Beide Angeklagten warteten in ihrem Wohnsitz Genf auf die Bekanntgabe.
Cristina (51) - die Nummer sechs in der spanischen Thronfolge - war in der Geschichte der Bourbonen die erste nahe Verwandte eines Königs, die sich vor Gericht verantworten musste. Das Königshaus teilte in einer ersten Reaktion mit, man habe „absoluten Respekt für die Unabhängigkeit der Justizgewalt“. Felipe (49), der am Morgen ein Museum besuchte, habe das Urteil nicht kommentieren wollen, so die Zeitung „El País“. Das Verhältnis zwischen den Geschwistern gilt als eisig, seit 2010 erste Ermittlungen eingeleitet wurden.
Bei der Finanzaffäre ging es um die von Urdangarin geleitete, vermeintlich gemeinnützige Stiftung „Nóos“. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm die Veruntreuung von sechs Millionen Euro Steuergeldern sowie Betrug, Geldwäsche und Urkundenfälschung vorgeworfen.
Zusammen mit seinem Partner Diego Torres soll er unter anderem von den Regierungen der Balearen und der Region Valencia Millionengelder für die Ausrichtung von Kongressen über Sport und Tourismus erhalten haben. Laut Anklage kosteten die Konferenzen aber nur einen Bruchteil der berechneten Summen. Torres wurde zu einer Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Cristina war zu 50 Prozent an der Firma beteiligt, die Urdangarin dazu gedient haben soll, Gelder aus der Stiftung abzuzweigen. Bei ihren Vernehmungen hatte sie stets ihre Unschuld beteuert und betont, sich nie um die Geschäfte ihres Mannes gekümmert zu haben. Sie habe lediglich ihren Namen für den Firmenvorsitz hergegeben. Die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch für sie plädiert, während die Nebenklage eine achtjährige Gefängnisstrafe forderte. Für ihren Mann - der sich während des Prozesses auf Erinnerungslücken berufen hatte - hatte die Anklage fast 20 Jahre Haft gefordert.
Trotz des Freispruchs müsse Cristina eine Geldstrafe von 262 000 Euro bezahlen, Urdangarin sei zu einem Bußgeld von 512 000 Euro verurteilt worden, hieß es. Ob er sofort ins Gefängnis muss oder ein mögliches Berufungsverfahren in Freiheit abwarten darf, war zunächst nicht klar.
Der für Antikorruption zuständige Staatsanwalt Pedro Horrach forderte am Freitag, die Verurteilten umgehend in Haft zu nehmen. Auf die Frage, ob bei Urdangarin und seinen Partnern Fluchtgefahr bestehe, erklärte er, es müssten „alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Risiko zu minimieren“.
Cristinas Anwalt Miquel Roca sagte, seine Mandantin sei sehr glücklich, dass ihre Unschuld anerkannt worden sei. „Sie ist aber auch weiter von der Unschuld ihres Ehemannes überzeugt.“ Das Paar hat vier Kinder.
Insgesamt standen in dem „Nóos“-Skandal 17 Verdächtige vor Gericht. Während des gut fünfmonatigen Prozesses waren 2016 mehr als 300 Zeugen vernommen worden. Ursprünglich sollte das Urteil bereits Anfang Dezember fallen, Richterin Samantha Romera verlängerte die Frist aber bis zum 31. März 2017. Der spanische Regierungssprecher Íñigo Méndez de Vigo betonte, die Regierung von Mariano Rajoy „respektiere und achte“ das Urteil, von der linken Opposition kam hingegen Kritik.
Dem Ansehen der Infantin hatte der Prozess schwer geschadet. Bereits im Juni 2015 hatte Felipe seiner Schwester wegen des Skandals den Herzoginnentitel aberkannt, der ihr 1997 von ihrem Vater, dem damaligen König Juan Carlos, verliehen worden war. Auch bei der Krönung ihres Bruders war Cristina im Sommer 2014 von den Festakten ausgeschlossen worden.