Jury uneinig Strafprozess gegen Bill Cosby endet ergebnislos

Norristown (dpa) - Der bisher einzige Strafprozess gegen Bill Cosby wegen sexueller Nötigung ist ergebnislos zu Ende gegangen.

Die zwölfköpfige Jury konnte sich am Samstag nach mehrtägigen Beratungen nicht auf ein Urteil für den US-Entertainer einigen, wie der Sender CNN und andere US-Medien berichteten. Es ging um die Frage, ob Cosby die Amerikanerin Andrea Constand an einem Abend im Jahr 2004 sexuell missbrauchte.

Die fünf Frauen und sieben Männern der Jury hatten sich mehr als 50 Stunden über sechs Tage beraten. Sie hätten ein einstimmiges Urteil fällen müssen. Mehrfach ließen sie sich vom Gericht einzelne Zeugenaussagen nochmals vorlesen, bevor sie sich wieder für ihre Beratungen zurückzogen. Richter Steven O'Neill hatte die Gruppe zu einer Urteilsfindung aufgefordert.

Es ist nicht unüblich, dass Geschworene in Strafprozessen in den USA zunächst zu keinem einstimmigen Urteil kommen, sich dann aber doch noch einigen. In diesem Fall löste sich das Patt aber nicht auf, damit endete das Verfahren als ergebnisloser „mistrial“ (fehlerhaft geführter Prozess).

Staatsanwalt Kevin Steele muss nun innerhalb von vier Monaten entscheiden, ob er den Fall mit einer neuen Jury neu verhandeln lassen will. Bis zu einer Neuauflage des Prozesses würde Cosby wohl auf freiem Fuß bleiben. Er hat eine Kaution von einer Million Dollar (897 000 Euro) gezahlt.

In dem knapp zwei Wochen dauernden Verfahren hatten Cosbys Verteidiger nur einen einzigen Zeugen aufgerufen - einen damals an den Ermittlungen beteiligten Polizisten - und den Prozess damit deutlich abgekürzt. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen über mehrere Tage zwölf Zeugen vernommen, die den Schauspieler in teils emotionalen Aussagen sexueller Übergriffe beschuldigten.

Neben Constand sagte auch eine Frau in einem ähnlich gelagerten Fall aus. Cosbys Verhältnis zu den mehr als 50 weiteren Frauen, die ihm Sexualdelikte vorwerfen, waren nicht Teil des Verfahrens. Weil diese Fälle verjährt sind, kann Cosby dafür nicht mehr strafrechtlich belangt werden.