Strauss-Kahn wird wegen Sex-Partys verhört
Paris (dpa) - Der frühere IWF-Chef Dominique Strauss-Kahn ist in Polizeigewahrsam zu seiner Beteiligung an illegalen Sex-Partys befragt worden. Der 62-Jährige steht unter dem Verdacht, als regelmäßiger Kunde von Prostituierten an schwerer bandenmäßiger Zuhälterei beteiligt gewesen zu sein.
Nach Einschätzung der Ermittler könnte er zudem von veruntreuten Firmengeldern profitiert haben. Das Polizeigewahrsam gegen Strauss-Kahn wurde am Dienstag kurz nach seiner Ankunft zur Vernehmung in einer Gendarmerie-Kaserne der nordfranzösischen Stadt Lille verhängt. Am Abend zeichnete sich ab, dass es mindestens bis Mittwoch aufrechterhalten wird. Bei schweren Vorwürfen können Verdächtige in Frankreich 48 Stunden ohne Haftbefehl festgehalten werden, in komplizierten Fällen oder bei Terrorismusverdacht sogar noch länger.
Bei der Callgirl-Affäre geht es vor allem um die Frage, ob Strauss-Kahn bei seiner Teilnahme an gesponserten Sex-Partys in Paris, Brüssel und Washington wusste, dass die Frauen Prostituierte waren. Sollten die Ermittler eindeutige Hinweise darauf finden, droht dem früheren Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) ein Anklageverfahren. Strauss-Kahn selbst bestreitet eine Mitwisserschaft, gibt aber die Teilnahme an „freigeistigen Treffen“ zu.
Die zweite Frage im Zentrum der Vernehmungen ist die Finanzierung der Sex-Partys. Sie wurden von Getreuen des 62-Jährigen organisiert - einer von ihnen rechnete sie über seine Firma ab. Sollte Strauss-Kahn über die betrügerischen Machenschaften informiert gewesen sein und gegebenenfalls auch illegale Gegengeschäfte in Aussicht gestellt haben, droht ihm eine weitere Anklage. Den Prostituierten wurden nach Medienberichten 500 bis 1600 Euro pro Party gezahlt.
Eine andere Sex-Affäre hatte Strauss-Kahn im vergangenen Jahr bereits sämtliche Zukunftspläne gekostet. Nach Vergewaltigungsvorwürfen eines New Yorker Zimmermädchens musste er nicht nur den Chefposten beim Internationalen Währungsfonds (IWF), sondern auch seine Hoffnungen auf die Präsidentschaftskandidatur der französischen Sozialisten aufgeben. Die US-Justiz stellte das strafrechtliche Verfahren zwar wegen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Frau ein, eine zivilrechtliche Klage ist allerdings noch anhängig.