Streit um 22 Jahre alte Pommes vor Gericht
München (dpa/lby) - Vor dem Münchner Oberlandesgericht streitet ein Künstler mit seiner ehemaligen Galerie um zwei 22 Jahre alte Pommes. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hält der Mann die beiden Fritten für Kunst und fordert sie von seiner Galerie zurück.
Der Künstler hatte sich in den 1990er Jahre mit dem belgischen Nationalgericht, den Pommes Frites, auseinandergesetzt. Er entwarf die Skulptur „Pommes d'or“ - ein goldenes Pommeskreuz. In seinem Auftrag ließ seine Galerie die Goldfritten herstellen. Dazu wurde aus acht echten, eingetrockneten Pommes Frites ein Paar ausgesucht, das als Schablone für die Goldskulptur diente. Diese Fritten verlangt der Künstler jetzt von der Galerie zurück - sie seien ebenfalls Kunst und 2000 Euro wert.
Die Galerie gibt hingegen an, die alten Fritten nicht mehr zu finden. Vor dem Landgericht München unterlag der Künstler in erster Instanz, am Donnerstag (26. Januar) geht der Rechtsstreit nun vor dem Oberlandesgericht in die nächste Runde.
Bei der Ausstellung war neben den Gold-Pommes auch das vertrocknete Original ausgestellt - zusammen mit weiteren gelisteten Gegenständen für 4200 Euro. Im Vorwort des Ausstellungskatalogs hieß es dazu: „Im September 1990 wird in München ein Kreuz aus Gold ausgestellt, Abgüsse zweier Münchner Pommes. Dazwischen liegt die Metamorphose eines profanen Alltagsgegenstands in ein sakrales Kunstwerk, der alchimistische Schritt zu 999.9 Feingold ist vollbracht. Der spannende Weg dazwischen lässt sich durch Zeichnungen, Objekte und Dokumentationsmaterial noch einmal nachvollziehen.“
Doch niemand kaufte das Fritten-Werk, so dass der Künstler es von der Galerie zurückverlangte. Nach längerem Hin und Her unter anderem über die Höhe des Herstellungspreises bekam er das goldene Pommes-Kreuz. Doch er forderte nach Angaben des Gerichts auch die vertrockneten Original-Fritten. Auch sie seien ein Kunstwerk - und hätten einen Wert von 2000 Euro.
Weil die Galerie die in die Jahre gekommenen Pommes nicht mehr finden konnte, verlangt der Künstler die Zahlung diese Summe. Das Landgericht München sah allerdings in erster Instanz keine ausreichende Begründung, warum auch die alten originalen Fritten Kunstwerke sein sollten. Deshalb seien weder Sorgfalts- und Aufbewahrungspflichten verletzt, noch sei ein bezifferbarer Schaden wegen des Verlustes ersichtlich.
Für die Verhandlung in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht hat der Senat Kunstinteressierte als Zeugen geladen. Das Gericht will so herausfinden, ob Interessenten tatsächlich bereit gewesen wären, eine hohe Summe für die Original-Pommes zu zahlen.