Streit um Lottogewinn: Ex-Mann muss zahlen

Karlsruhe (dpa). Nach jahrelangem Gerichtsstreit um eine halbe Lottomillion muss ein Rentner das Geld mit seiner Ex-Frau teilen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Gericht sollte klären, ob der Mann 242 500 Euro an die Frau abgeben muss - obwohl er zum Zeitpunkt des Lottoglücks im November 2008 schon acht Jahre von ihr getrennt gelebt hatte. Die Scheidung hatte er allerdings erst zwei Monate nach dem Geldsegen eingereicht.

Strittig war, ob die lange Trennungszeit als Grund dafür genügen kann, dem Mann das Geld alleine zuzusprechen. Das hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf so gesehen. Es wies die Ansprüche der Frau wegen „grober Unbilligkeit“ zurück. Sie ging leer aus.

Diesen OLG-Beschluss hoben die Karlsruher Richter nun jedoch auf. „Damit gilt wieder das Urteil des Amtsgerichts Mönchengladbach“, erklärte der Vorsitzende Richter am BGH, Frank Klinkhammer. Darin war der Lottogewinn dem Zugewinn zugerechnet und die Ansprüche der Frau in vollem Umfang anerkannt worden. Der unterlegene Rentner muss nun auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Gründe für ihre Entscheidung nannten die BGH-Richter zunächst nicht. Die schriftliche Begründung sollte noch am gleichen Tag nachgereicht werden.