Streit um millionenschweren Perser-Teppich

Augsburg (dpa) - Die Geschichte liest sich zunächst wie ein Märchen: Ein Teppich liegt jahrelang zwischen anderen in einem Lager. Dann gibt die Besitzerin ihn an ein Augsburger Auktionshaus, das ihn für knapp 20 000 Euro statt der geschätzten 900 Euro versteigert.

Doch dann entwickelt sich die Sache für die ältere Dame zum Alptraum: Nur wenige Monate nach dieser Auktion erzielt der unscheinbare Perserteppich aus dem 17. Jahrhundert mit dem Blatt- und Blumenmuster in London den Rekordpreis von umgerechnet 7,2 Millionen Euro.

Die ehemalige Besitzerin macht nun den Augsburger Auktionator dafür verantwortlich, dass ihr viel Geld entgangen ist und verklagt ihn auf Schadensersatz in Höhe von 350 000 Euro. Das ist der Preis, auf den Christie's den Teppich vor der Auktion umgerechnet schätzte. Bei der Versteigerung kam es dann zu einer Bieterschlacht, die den Erlös in schwindelerregende Höhen trieb.

Am Mittwoch lehnt die Klägerin deshalb im Prozess vor dem Landgericht Augsburg einen Vergleich ab, nach dem sie mit dem bereits erhaltenen Versteigerungserlös insgesamt 100 000 Euro vom Auktionshaus erhalten würde. Aber auch der beklagte Augsburger Auktionator will sich nicht auf die gütliche Einigung einlassen. Sein Mandant wäre schlichtweg bankrott, wenn er die Restsumme zahlen müsste, sagt Anwalt Peter Raue.

Der Auktionator selbst betont, dass er ein Universalversteigerer sei und somit nicht für Expertisen zu Teppichen geeignet. Deshalb habe er mehrere Experten befragt. Diese hätten aber auch nicht abschließend klären können, woher der Teppich genau stamme. Er nahm ihn schließlich als „Persische Galerie“ ohne Foto in den Auktionskatalog zur Jubiläumsversteigerung seines Hauses. „Hätte ich gewusst, um was es sich bei dem Teppich handelt, hätte ich ihn abgelehnt“, betonte er. Außerdem sei es unmöglich, jedes einzelne Stück exakt zu prüfen.

Die Klägerin wirft dem Auktionator vor, dass er sich den in der persischen Stadt Kerman geknüpften und sehr gut erhaltenen Teppich nicht genau angeschaut habe und schon nach einem kurzen Blick die Schätzsumme von 900 Euro notiert habe. Auch bei anderen Stücken habe er im „Sekundentakt“ gearbeitet. „Das ging zack, zack“, erzählt sie. Ihrer Ansicht nach hätte er Nachforschungen anstellen und erkennen müssen, dass es sich um einen außergewöhnlichen Teppich handelt, der im Besitz der Comtesse de Béhague (1870-1939) war, die eine große Sammlung iranischer Kunst besaß.

Die ältere Dame aus dem Raum Starnberg hatte den 338 mal 153 Zentimeter großen Teppich von der ehemaligen Haushälterin des Münchner Teppichhändlers Herbert Steinhausen bekommen. Als sie vor einigen Jahren - nach dem Tod ihres Mannes - in eine kleinere Wohnung zog, verkaufte sie ihn. „Dieser Teppich war so groß und lang, der hat in meine Wohnung nicht reingepasst“, sagte die ehemalige Besitzerin vor Gericht. Ein Urteil wird voraussichtlich erst im neuen Jahr fallen.