Streit um Obazdn und bayerisches Bier geht weiter
Karlsruhe/München (dpa) - Der Streit um bayerische Schmankerl beschäftigt weiter Gerichte und Ämter. Die Käsespezialität Obazda darf vorerst weiter auch außerhalb Bayerns hergestellt werden.
Das Bundespatentgericht sieht den Käsemix zwar grundsätzlich als schutzwürdig an, verwies den Fall am Donnerstag aber wegen Detailfragen zurück an das Deutsche Patent- und Markenamt. Auch im Rechtsstreit um den Schutz der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ gibt es erst einmal keine Entscheidung. Der Bundesgerichtshof verwies den Streit zwischen dem Bayerischen Brauerbund und der niederländischen Brauerei Bavaria an das Oberlandesgericht München zurück.
Der Bayerische Brauerbund hatte die niederländische Brauerei Bavaria verklagt. Seiner Ansicht nach verletzt das holländische „Bavaria“-Bier die geschützte geografische Herkunftsbezeichnung „Bayerisches Bier“. Die Anwältin der Brauerei hielt dagegen: Bayerisches Bier habe keine „besondere Qualität“ (Az.: I ZR 69/04).
Die Bezeichnung „Bayerisches Bier“ war auf Antrag der Bundesregierung im Jahr 2001 als in der EU geschützte geografische Angabe eingetragen worden. Die Bavaria-Brauerei hatte ihre Marke jedoch bereits seit 1995 in Deutschland schützen lassen. Der Europäische Gerichtshof hatte auf Anfrage des BGH im vergangenen Jahr entschieden, dass der europäische Schutz deshalb nachrangig ist.
Den bayerischen Brauern bleibt noch eine Hoffnung: Wenn bayerisches Bier eine „besondere Qualität“ oder einen „besonderen Ruf“ hat, wäre ein ergänzender Schutz nach deutschem Markenrecht möglich. Diese Möglichkeit liege „nicht ganz fern“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung am Donnerstag.
Die Anwältin der Holländer hatte in der mündlichen Verhandlung für diesen Fall vorgebaut: In Bayern gebe es „zig, wenn nicht hunderte verschiedener Brauarten, so dass ein typisches bayerisches Bier nicht mehr existiert“, sagte Rechtsanwältin Cornelie von Gierke. „Es ist weder eine besondere Qualität noch ein besonderes Ansehen des bayerischen Biers gegeben.“ Mit diesen Fragen müssen sich nun wieder die Münchner Richter beschäftigen.
Für den Obazdn hatte die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft bereits 2005 den Schutz als geografische Bezeichnung beantragt, dem stimmte das Patent- und Markenamt 2009 auch zu. Nun muss es sich nach dem Votum des Bundespatentgerichts noch mal mit der Herstellung des Käsemixes befassen - damit ist auch die Frage nach der allein in Bayern erlaubten Herstellung aufgeschoben.
Die Firma Pflaum's feine Frische aus Leutkirch in Baden-Württemberg - nur drei Kilometer jenseits der bayerischen Grenze - freut es. Firmenchef Ulf Pflaum, dessen Familie seit Jahrzehnten Obazdn produziert und bis vor acht Jahren bei München ansässig war, sagte: „Wir haben das erreicht, was wir wollten.“ Die Geschäftsführerin der Landesvereinigung, Maria Linderer, zeigte sich indes enttäuscht. Der Obazde müsse geschützt werden, um einer Verfälschung Einhalt zu gebieten, schon jetzt gebe es Mischungen aus Schafskäse oder ohne Camembert nur mit Frischkäse, die keiner Tradition genügten.
Der Vorsitzende Richter Franz Hacker stellte klar, dass er den Obazdn durchaus für ein bayerisches Produkt und: „Wir halten die Bezeichnung grundsätzlich für schutzfähig.“ Die Rahmenrezeptur der Landesvereinigung, die zur Spezifizierung dienen und grob die Zusammensetzung festlegen soll, scheine auch flexibel genug, um die Vielfalt des Obazdn zu gewährleisten.
Bei der industriellen Fertigung aber blieben Fragen offen, wenn allein die Wärmebehandlung zugelassen werde. Damit drohe ein Monopol für den Hersteller, der so arbeite - und das sei gerade nicht Ziel des geografischen Schutzes. Andere Hersteller lehnen die Wärmebehandlung ab, da bei einer Erhitzung auf 90 Grad eine Käsecreme entstehe, kein Obazda.