Mord an Studentin Suizidversuch überschattet Mordprozess in Freiburg

Freiburg (dpa) - Der nach dem Sexualmord an einer Studentin in Freiburg angeklagte Hussein K. hat im Gefängnis erneut versucht, sich umzubringen.

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Er habe leichte Schnittverletzungen an der linken Hand, sagte der medizinische Sachverständige Hartmut Pleines am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg. Trotz der Verletzungen sei Hussein K. weiter voll verhandlungsfähig. Der Prozess könne fortgesetzt werden. Nach dem Vorfall, der sich am Sonntag ereignete, hatte Pleines den Angeklagten begutachtet. Justizangaben zufolge war es der dritte Suizidversuch des jungen Flüchtlings seit seiner Festnahme im vergangenen Dezember.

Wegen der erhöhten Gefährdung werden Hussein K. und dessen Gefängniszelle rund um die Uhr per Video überwacht, sagte der Sprecher des Justizministeriums in Stuttgart, Robin Schray. So könnten Suizidversuche rasch erkannt und unterbunden werden. Seit dem ersten Suizidversuch ist Hussein K. im Gefängniskrankenhaus Hohenasperg bei Ludwigsburg untergebracht. Zu Details der Haft äußert sich das Ministerium generell nicht.

Hussein K. werden Mord und besonders schwere Vergewaltigung vorgeworfen. Er hat zugegeben, vor rund 13 Monaten in Freiburg eine 19 Jahre alte Studentin vergewaltigt und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben. Die Frau ertrank im Wasser des Flusses Dreisam. Seit Anfang September steht er in Freiburg vor Gericht. Ein Urteil soll im nächsten Frühjahr gesprochen werden.

Justizangaben zufolge hatte der Angeklagte beim Hofgang eine Rasierklinge gefunden und danach in der Zelle versucht, sich die Pulsadern aufzuschneiden. Dies sei durch die Videoüberwachung aber bemerkt und schließlich verhindert worden.

Verteidiger Sebastian Glathe wollte sich dazu nicht äußern. Er hatte in den vergangenen Prozesstagen von zunehmenden psychischen Problemen des Angeklagten berichtet und um eine erneute medizinische Begutachtung gebeten.

Zudem sagte am Dienstag eine Sachverständige des Landeskriminalamtes (LKA) in Stuttgart zu den am Tatort gefundenen DNA-Spuren aus. An der Leiche, an der Bekleidung sowie am Fahrrad des Opfers seien Körperspuren des Angeklagten gefunden worden. Zudem entdeckten Ermittler unweit des Tatorts in einem Dornengebüsch ein 18,5 Zentimeter langes, blondiertes Haar. Dieses sei per DNA-Abgleich eindeutig dem Angeklagten zugeordnet worden.

Die Studentin war nachts alleine mit dem Fahrrad unterwegs, als sie Opfer des Verbrechens wurde. Es geht in dem Prozess auch um die Frage, wie alt der vor der Jugendkammer stehende Mann tatsächlich ist. Dies wird Auswirkungen auf die Höhe der Strafe haben. Er selbst hatte angegeben, aus Afghanistan zu kommen und 17 Jahre alt zu sein. Zum Prozessauftakt gab er aber zu, beim Alter gelogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält Hussein K. für mindestens 22 Jahre. Gutachten stützen dies.

Der Prozess wird am Donnerstag mit der erneuten Vernehmung eines Mithäftlings des Angeklagten fortgesetzt.