Duisburg Loveparade-Prozess steht wegen Corona-Krise vor dem Aus
Duisburg · Das Landgericht Duisburg will das Verfahren um die Loveparade-Katastrophe einstellen. Der Zeitplan sei wegen der Corona-Krise bis zum Verjährungseintritt nicht zu schaffen.
Im Strafprozess um die Loveparade-Katastrophe vom 24. Juli 2010 mit 21 Todesopfern und mindestens 650 Verletzten wird es keinen Schuldspruch geben. Das Landgericht Duisburg, das im Dezember 2017 aus Platzgründen in einem Kongresssaal der Messe Düsseldorf mit der Hauptverhandlung begonnen und seither an 183 Verhandlungstagen das Geschehen aufgearbeitet hatte, will das Verfahren gegen die noch verbliebenen drei Angeklagten einstellen. Dem muss die Staatsanwaltschaft noch zustimmen.
Eine solche Zustimmung hatten die Ankläger schon im Januar 2019 gegeben, als damals das Verfahren gegen sieben Angeklagte gegen Geldauflagen eingestellt wurde. Gegen drei Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters, die diesen Weg nicht mitgehen wollten, ging der Prozess weiter. Zwar hält das Landgericht es „für wahrscheinlich, dass den Angeklagten die ihnen vorgeworfene Tat nachgewiesen werden könnte, wenn es möglich wäre, die Hauptverhandlung ohne zeitliche Beschränkungen fortzusetzen“.
Doch eben diese Zeit hat das Gericht nicht mehr: Am 27. Juli träte die Verjährung ein. Wegen der Corona-Pandemie könne die Hauptverhandlung derzeit allenfalls in nur sehr beschränktem Umfang fortgesetzt werden, argumentiert das Gericht. Es müssten aber noch mehrere Nebenkläger vernommen und eine Reihe von psychiatrischen Sachverständigen gehört werden. Was wegen der Pandemie „mit einer erheblichen Gefährdung aller Verfahrensbeteiligten verbunden“ wäre.