Meinung Ein klägliches Ende des Loveparade-Prozesses

Meinung · Nein, die Katastrophe um das Coronavirus ist keine billige Entschuldigung dafür, dass es nun auf eine andere Katastrophe, den Tod von 21 jungen Menschen bei der Loveparade 2010, keine angemessene Antwort des Rechtsstaats geben wird. Schon ohne Corona hätte die Zeit bis zur Verjährung Ende Juli kaum gereicht.

Der Prozess um die Loveparade-Katastrophe steht vor dem Aus.

Foto: dpa/Federico Gambarini

Zu viel Zeit wurde vorher verplempert: Erst dauerte es vier Jahre, bis die Anklage fertig war. Dann wurde die Eröffnung des Strafprozesses vom Landgericht Duisburg abgelehnt. Eine Petition von Opfer-Angehörigen, unterschrieben von fast 400 000 Menschen, und eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die mutmaßlichen Verantwortlichen doch noch vor Gericht zu bringen, kam sehr spät. Mehr als sieben Jahre waren da bereits vergangen.

Und dann waren da Menschen angeklagt, Mitarbeiter des Loveparade-Veranstalters und der Stadt Duisburg, die zwar ein Stück Verantwortung gehabt haben dürften. Aber ihre mögliche Schuld relativierte sich dadurch, dass andere gar nicht erst angeklagt wurden: Der Chef des Veranstalters und der Oberbürgermeister von Duisburg mussten sich nicht verantworten. Ebensowenig wie auch nur ein Mitarbeiter der Polizei.

Das Ende des Prozesses ist kläglich. Aber immerhin gelten nach wie vor die Worte von Gabi Müller, einer Frau, die damals ihren Sohn verlor. Sie sagte vor Prozessbeginn im Interview mit dieser Zeitung: „Eine Verjährung wäre mit das Schlimmste. Aber selbst dann hätte der Prozess weiter zur Klärung beigetragen. Das Geschehen kommt noch mal in die Öffentlichket, gerät nicht in Vergessenheit.

Denn das muss die Lehre sein: dass sich so etwas nie wiederholen darf.“ Eben dies haben die 183 Verhandlungstage und das große Medienecho erreicht. Die Opfer und ihre Angehörigen wurden nicht allein gelassen, Lehren für künftige Großveranstaltungen können nicht mehr ignoriert werden. Hoffentlich.