Justiz Syrer (16) aus Köln wegen Terror-Plänen verurteilt

Von einem Flüchtlingsheim aus plante ein Syrer einen Terroranschlag - jetzt wurde er deshalb verurteilt. Dabei betont das Gericht: Eine Rolle spielte auch, dass der Jugendliche in dem Heim meist sich selbst überlassen war.

Foto: dpa

Köln. Ein junger syrischer Flüchtling ist am Montag in Köln wegen Vorbereitung eines Terroranschlags verurteilt worden. Weil er erst 16 Jahre alt ist, bekam er eine Jugendstrafe von zwei Jahren. Damit folgte das Landgericht Köln im Wesentlichen der Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und drei Monate beantragt hatte. Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, kündigte Revision und Beschwerde gegen den verhängten Haftbefehl an.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 16-Jährige in einem Internet-Chat mit einem „IS-nahen Gesprächspartner aus Israel“ bereiterklärt hatte, eine Bombe zu bauen. Die Tat habe sich allerdings noch in einem sehr frühen Stadium befunden, sagte die Vorsitzende Richterin. Eine konkrete Umsetzung von Anschlagsplänen habe noch nicht stattgefunden, und eine konkrete Gefährdung der Bevölkerung habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Keine Bewährungsstrafe - Gericht sieht beim Angeklagten kritische Entwicklung

Das Gericht hätte die Strafe auch zur Bewährung aussetzen können, doch „im Hinblick auf die Entwicklung des Jugendlichen“ entschied es sich dagegen. Der 16-Jährige war im vergangenen September in einer Kölner Flüchtlingsunterkunft von einer Spezialeinheit der Polizei festgenommen worden.

Da er noch jugendlich ist, fand der Prozess gegen ihn unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In dem Verfahren beteuerte der Angeklagte mehrfach, er habe nicht wirklich einen Anschlag begehen wollen. Das Gericht glaubte ihm aber nicht.

Die Radikalisierung des Jugendlichen führte das Gericht auch auf seine „Einsamkeit“ nach der belastenden Flucht aus Syrien zurück. In der Flüchtlingsunterkunft sei er häufig sich selbst überlassen gewesen und habe sich „tags und nachts“ fast ausschließlich mit seinem Handy beschäftigt. „Darüber hinaus pflegte er intensivste Internet- und Chatkontakte“, teilte das Gericht mit. „Über diese Kontakte reifte in ihm ein islamisch-dschihadistisches Weltbild.“

Vater des Angeklagten ist syrischer Oppositioneller

Die Polizei hatte bei dem Angeklagten einen Batterieträger mit heraushängenden Drähten, ein Paket mit 70 Nähnadeln und Butangas-Kartuschen gefunden. Diese Gegenstände hätten dem Angeklagten und seinem Tatplan aber nicht zugeordnet werden können, stellte das Gericht fest.

Zu den vernommenen Zeugen gehörte unter anderem der Vater des Angeklagten, ein Kaufmann, der nach eigenen Angaben der Opposition gegen den syrischen Präsidenten Baschar al-Assad angehörte. Die Mutter ist Lehrerin. Der Jugendliche war gemeinsam mit seinen Eltern und seiner Schwester vor dem Krieg in Syrien geflohen und 2015 nach Köln gekommen. Die vergangenen Monate hatte er in einer psychiatrischen Klinik verbracht, doch ergab ein Gutachten keine schwerwiegende Beeinträchtigung. lnw