Teure Quittung für Lustreisen

Politiker, Beamte und Manager waren auf Kosten von Energie-Unternehmen unterwegs. Jetzt müssen sie dafür zahlen.

Gummersbach. Wegen gesponserter "Lustreisen" sind ein Politiker, ein Spitzenbeamter und zwei Manager vom Amtsgericht Gummersbach zu Geldstrafen von 9000 bis 36 000 Euro verurteilt worden. Außerdem sollen die Kosten für die Reisen erstattet werden. Die Beschuldigten hatten in Aufsichtsräten kommunaler Firmen gesessen und sich von Energie-Unternehmen einladen lassen.

Die Reisen hätten dazu gedient, die Entscheidungsträger beim Abschluss von Lieferverträgen wohlwollend zu stimmen, urteilte das Gericht am Montag. Damit hätten sich die Angeklagten der Vorteilsannahme, Untreue oder Beihilfe dazu schuldig gemacht. "Lustreisen sind keine Dienstreisen", sagte Richter Ulrich Neef in seiner mehr als drei Stunden dauernden Urteilsbegründung. Die fachlichen Programmpunkte seien minimal gewesen und hätten eher dazu gedient, über den Freizeitcharakter der Fahrten hinwegzutäuschen.

Die Ausflüge gingen nach Rom, zur "Documenta" nach Kassel und zu Gas-Förderplattformen in der Nordsee. Zum Teil reisten auch die Ehefrauen auf Kosten der Unternehmen mit. Die Angeklagten hätten schuldhaft gehandelt, weil sie hätten erkennen müssen, dass die Teilnahme an solchen Reisen Unrecht war, urteilte das Gericht. Teilweise seien die Einladungen von ihnen sogar aktiv eingefordert worden.

Die Angeklagten wollen in Revision gehen. Sie warfen dem Gericht vor, von Anfang an voreingenommen gewesen zu sein. Alle vier hatten stets ihre Unschuld beteuert. Ihre Anwälte forderten in den Plädoyers Freisprüche. Sie betonten, dass man nicht ahnen konnte, dass die Teilnahme an den Reisen strafbar sein könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptbeschuldigten eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Das Verfahren gegen zehn weitere Angeklagte war zuvor gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden.

Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte landesweit mehr als tausend Verfahren im Zusammenhang mit sogenannten Lustreisen eingeleitet. Dabei handelte es sich um Einladungen, die die Firmen Ruhrgas und Thyssengas überwiegend an Kommunalpolitiker ausgesprochen hatten. Der größte Teil der Verfahren wurde gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt.