Raser überfuhr Fußgänger Tod bei Autorennen: Fahrer unter Mordverdacht in U-Haft
Mönchengladbach (dpa) - Nach dem Tod eines Fußgängers bei einem illegalen Straßenrennen in Mönchengladbach sitzt der mutmaßliche Unfallfahrer wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Ein Richter erließ Haftbefehl gegen den 28 Jahre alten Mann, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.
Der 28-Jährige war bereits nach dem Unfall in der Nacht zu Samstag zur Vernehmung festgenommen worden, danach aber zeitweise auf freien Fuß gewesen. Schließlich nahmen die Beamten ihn erneut fest.
Am Rennen waren nach Erkenntnissen der Polizei drei Autos beteiligt. Außer dem mutmaßlichen Todesfahrer wurden zwei weitere Verdächtige festgenommen, diese kamen aber wieder auf freien Fuß. Gegen die 22 und 25 Jahre alten Männer dauere aber die Strafverfolgung wegen Straßenverkehrsgefährdung an, erklärte die Polizei.
Bei dem illegalen Autorennen in Zentrum von Mönchengladbach war am späten Freitagabend ein 38 Jahre alter Fußgänger tödlich verletzt worden. Nach Polizeiangaben war der 28-jährige Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn geraten. Dort habe er den Fußgänger, der die Straße überqueren wollte, überfahren. Der Mann starb noch am Unfallort. An der Unfallstelle gilt Tempo 40.
„Die Tat wird als Mord bewertet“, erklärte die Polizei. Eine fast 20-köpfige Ermittlungskommission namens „Raser“ wertet unter anderem Zeugenaussagen und Videoaufnahmen aus. Auch die Aufnahmen einer in einem Auto montierten Kamera werden analysiert.
„Zeugen berichten, dass die Fahrer immer wieder versuchten, sich gegenseitig zu überholen“, hatte Polizeisprecher Jürgen Lützen gesagt. Es habe diverse Überholmanöver gegeben. Am Montag waren am Schauplatz noch die Markierungen der Spurensicherung zu sehen. Ein Holzkreuz, Blumen und Kerzen erinnerten an den Tod des Mannes.
Am Amtsgericht Saarlouis begann am Montag derweil der Prozess gegen einen 23-Jährigen, der im August 2016 viel zu schnell in eine Kurve gefahren, die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und eine 14-Jährige tödlich verletzt hatte. Er war damals mit zwei weiteren jungen Männer in getunten Autos unterwegs gewesen. Doch weil sich wohl nicht beweisen ließ, dass es sich um ein illegales Autorennen handelte, lautet der Vorwurf nicht Mord, sondern fahrlässige Tötung.
Der tödliche Unfall vom Wochenende entfachte erneut die politische Debatte um eine Strafverschärfung für illegale Straßenrennen. „Das sind keine Bagatellen, das muss härter geahndet werden“, sagte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) der „Rheinischen Post“ (Montag). „Angesichts der Entwicklung auf unseren Straßen halte ich es für vernünftig, dass wir rasch gesetzlich reagieren“, betonte er. Auch NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) äußerten sich ähnlich.
Ende März waren erstmals in Deutschland zwei Raser nach einem illegalem Rennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Berlin verhängte lebenslange Haftstrafen.