Todesschütze im Fall Diren beruft sich auf Notwehr

Missoula (dpa) - Der Todesschütze im Fall des deutschen Gastschülers Diren in den USA plädiert auf Notwehr. Der 29-jährige Angeklagte erklärte sich bei einer gerichtlichen Anhörung in Missoula für nicht schuldig.

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Wann ein Hauptverfahren eröffnet wird, sei noch offen, sagte eine Gerichtssprecherin der dpa.

Der Angeklagte ist weiter auf freiem Fuß, weil eine Kaution in Höhe von 30 000 Dollar (22 000 Euro) hinterlegt wurde. Er erschien bei der kurzen Anhörung am Mittwoch (Ortszeit) persönlich vor dem Richter. Dabei ging es zunächst um den formellen Akt der Anklageverlesung. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vorsätzliche Tötung vor. Der 29-Jährige soll Diren absichtlich erschossen haben, angeblich habe er ihm aufgelauert.

Staatsanwalt Andrew Paul sagte nach Angaben der Lokalzeitung „Missoulian“, Nachbarn hätten sich über aggressives und irrationales Verhalten des Angeklagten beschwert. Dem widersprach die Verteidigung.

Anwalt Paul Ryan hatte bereits zuvor deutlich gemacht, dass er in einem Prozess auf Notwehr plädieren wolle. Der Angeklagte beharrt darauf, er habe sich bedroht gefühlt. Es habe schon zuvor mehrere Einbrüche bei ihm gegeben.

Der Staat Montana räumt seinen Bürgern zur Verteidigung ihres Hauses das Recht auf Notwehr mit Waffengewalt ein. Laut Anklageschrift stellte der Angeklagte aber nach mehreren Einbrüchen potenziellen Dieben eine Art Falle. Vor der Tat habe er vor Zeugen erklärt, er warte darauf, jemanden zu fassen und werde ihn erschießen.

Die nächste Anhörung ist nach Angaben der Zeitung für den 25. Juni geplant. Der 17-jährige Teenager aus Hamburg-Altona war am 28. April nachts erschossen worden, nachdem er in die Garage des Angeklagten eingedrungen war. Unklar ist nach wie vor, was er dort wollte. Nach Aussagen eines Freundes war er wohl auf der Suche nach Alkohol.