Düsseldorf Tödlicher Unfall auf der A3: Kommen 92 Gaffer ungestraft davon?

Ein schwerer Unfall auf der A3 bei Ratingen forderte im vergangenen November drei Tote. Ungeniert machten Gaffer Aufnahmen vom Unfallort. Die Polizei konnte Schaulustige identifizieren. Doch laut Medienberichten stocken die Ermittlungen.

Mit einem Beweissicherungsfahrzeug konnte die Polizei Aufnahmen von den Gaffern machen - eine enorme Hilfe bei der Identifizierung.

Foto: Rene Anhuth / ANC-NEWS

Düsseldorf. Gaffer, die das Leid anderer Menschen fotografieren und dabei nicht davor zurückschrecken, Rettungskräfte zu behindern, sind eine zunehmende wie grausliche Plage. Ihnen das Handwerk zu legen, ist notwendig - und schwer. Das jedenfalls erleben gerade die Ermittlungen, die sich an einen schweren Unfall auf der A3 bei Ratingen anschlossen. Im vergangenen November waren dabei Menschen getötet worden, unter ihnen auch der 26-jährige Badminton-Spieler Erik Meijs. Die schreckliche Massenkarambolage wurde damals von unzähligen Gaffern vom Gegenverkehr aus mit dem Handy fotografiert. Mit einem Beweissicherungsfahrzeug konnte die Polizei Filmaufnahmen von den Schaulustigen machen. Die Ausbeute: Insgesamt 92 Personen konnten die Beamten identifizieren. 37 sollen einen ausländischen Pass haben.

Mittlerweile gibt es 92 Strafanzeigen gegen die mutmaßliche Gaffer, die nach dem neuen Paragraphen 201a des Strafgesetzbuches belangt werden sollen. Dieser sieht Freiheitsstrafen oder Geldbußen für jemanden vor, der eine Bildaufnahme herstellt, "die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt".

Doch laut Medienberichten scheint es nicht richtig voran zu gehen. Der Express berichtete am Samstag, dass ein Richter die Ermittlungen behindern soll. Auch im Focus gerät die Staatsanwaltschaft in die Kritik. Das Blatt zitiert eine interne Quelle, wonach der Aufwand Verfahren zu hoch sei.

Verlaufen die Ermittlungen also im Sande? Auf WZ-Nachfrage erklärt Staatsanwalt Ralf Herrenbrück die Situation: Begeistert sei er über die Berichterstattung nicht, erzählt der Jurist. Die Beweislage sei schwierig, denn um die Gaffer wirklich belangen zu können, brauche man die Handys und die Aufnahmen, die gemacht wurden - und das Durchsuchen der Mobiltelefone habe nicht geklappt. Hinzu komme, dass sich die meisten Schaulustigen ihrer Tat bewusst seien. Verbotene Foto- oder Filmaufnahmen würden ganz einfach gelöscht. Herrenbrück resümiert: Der Paragraf 201a sei in der Praxis schwer durchzuführen und die Aufklärung in solchen Fällen schwierig.

Trotzdem sei „keines der Verfahren eingestellt worden“, so Staatsanwalt Herrenbrück. „Dies gilt auch für die Vorgänge gegen die im Ausland ansässigen Personen.“ Bedeutet also: Die Ermittlungen dauern an.

Tödlicher Unfall bei Massenkarambolage auf der A3
17 Bilder

Tödlicher Unfall bei Massenkarambolage auf der A3

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Ganz anders sieht es bei 63 Ordnungswidrigkeitsanzeigen aus, die wegen Hantierens mit dem Handy am Steuer ergangen sind. Hier scheint es weniger Probleme zu geben. Dank der Aufnahmen der Polizei konnten Kennzeichen und „Täter“ identifiziert werden. In diesem Fall sind die Fotos der Beamten als Beweis also ausreichend. paho