Tödliches Spielplatz-Drama: Städtischer Gärtner vor Gericht
In Datteln wurde 2013 eine junge Frau vom Pfosten einer Spielplatzschaukel erschlagen. Dafür muss ein städtischer Gärtner nun vor Gericht. Der Vorwurf: mangelnde Kontrolle.
Recklinghausen (dpa). Ein tödliches Spielplatz-Drama beschäftigt am 5. März das Amtsgericht Recklinghausen. Angeklagt ist ein Gärtner der Nachbarstadt Datteln. Dort war vor knapp zwei Jahren auf einem Spielplatz eine Schaukel zusammengebrochen. Eine 18-jährige Frau wurde von einem sechs Meter langen Holzpfosten erschlagen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 61-jährigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung nun vor, das Gerüst nicht ausreichend kontrolliert zu haben. Sie hat ihn wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Der Holzpfosten war am Abend des 26. Mai 2013 unterhalb der Grasnarbe gebrochen und umgestürzt. Ein Gutachter hatte später festgestellt, dass der 20 Zentimeter dicke Mast an der Bruchstelle morsch gewesen ist. Die 18-jährige Frau hatte keine Chance. Sie saß mit zwei Freundinnen auf den Sitztellern der sogenannten Pendelschaukel, als das Drama passierte. Der Mast traf sie direkt am Kopf, sie starb noch auf dem Spielplatz.
Laut Anklage hätten die Holzpfosten der Schaukel halbjährlich auf ihre Standsicherheit kontrolliert werden müssen. Tatsächlich hatte es jedoch nur einmal im Jahr eine Inspektion gegeben. Nach einem von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Sachverständigen-Gutachten war das nicht ausreichend. Die Schaukel war 2005 aufgestellt worden. Die letzte große Inspektion soll im Juli 2012 stattgefunden haben.
Das Amtsgericht Recklinghausen hat für den Prozess zunächst nur einen Verhandlungstag angesetzt. Dazu sind zwei Gutachter und die Freundinnen der tödlich getroffenen jungen Frau geladen. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bis zu fünf Jahre Haft.