U-Bahn-Schläger: Richter weisen Kritik zurück
Berlin (dpa) - Berliner Richter haben die Entscheidung eines Kollegen zur Freilassung eines Schlägers nach einem Gewaltexzess in einem U-Bahnhof verteidigt.
Richterschelte ohne Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen verfehle ihr Ziel, erklärten die Präsidentin des Kammergerichts, Monika Nöhre, sowie des Präsidenten des Amtsgerichts Tiergarten, Alois Wosnitzka, am Mittwoch. „Ein Richter, der auf Grundlage von Recht und Gesetz entscheidet, darf nicht an den Pranger gestellt werden“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung beider Gerichtspräsidenten. Auch eine kritische Diskussion dürfe die persönliche Integrität nicht verletzen.
Nach der Gewaltattacke im U-Bahnhof Friedrichstraße in der Nacht zum Ostersamstag hatte ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den 18 Jahre alten Schläger erlassen, ihn aber mit Auflagen von der Untersuchungshaft verschont. Dies war in der Presse auf Kritik gestoßen. Der Schüler mit festem Wohnsicht hatte sich selbst bei der Polizei gemeldet und die Tat gestanden. Die Kritik unterscheide nicht zwischen Straf- und Untersuchungshaft, so die Richter. Die Untersuchungshaft diene der Sicherung des Strafverfahrens. „Sie ist keine Strafe, Warnung oder Disziplinierungsmaßnahme.“
Auch die Vereinigung Berliner Strafverteidiger verteidigte die Haftverschonung. Die Entscheidung sei rechtlich zutreffend, hieß es in einer Mitteilung. Bei dem Beschuldigten sei nicht davon auszugehen, dass er sich dem weiteren Strafverfahren entzieht.
Die Angriffe gegen den Ermittlungsrichter seien befremdlich. Eine tendenziöse Berichterstattung widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien, betonten die Rechtsanwälte Martin Rubbert und Toralf Nöding für den Vorstand der Strafverteidiger-Vereinigung.