Überfall auf Seniorin in Mönchengladbach 35-Jähriger zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Mönchengladbach · Für Beihilfe zu einem besonders schweren Raub soll ein 35-Jähriger viereinhalb Jahre in Haft gehen. Das Alter des Opfers spielte für die Urteilsfindung eine Rolle.

Nach dem Überfall auf eine Seniorin in Mönchengladbach ist ein 35-Jähriger wegen Beihilfe zu einem besonders schweren Raub zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Nach dem Überfall auf eine Seniorin in Mönchengladbach ist ein 35-Jähriger wegen Beihilfe zu einem besonders schweren Raub zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. „Immer wieder diese Überfälle auf alte Leute. Solche Taten müssen schwer bestraft werden“, sagte der Vorsitzende Richter Hagen Diepholder am Dienstag. Anders als der Staatsanwalt, der sieben Jahre Gefängnis beantragt hatte, sah das Landgericht den Angeklagten nicht als den Drahtzieher des Überfalls: „Ich glaube, dass sie mitgemacht haben und sich haben mitreißen lassen. Die Tat geplant hat aber ein anderer.“

Einer der Räuber hatte im vergangenen Oktober an der Wohnungstür der 77-Jährigen in Mönchengladbach geklingelt und sich als Paketbote ausgegeben. Nachdem die alte Dame die Haustür öffnete, wurde sie von drei Männern bedrängt, mit einem Messer und einer Schere bedroht und ausgeraubt.

Dabei fragten die Gangster sie auch nach dem Geld aus einem zwei Wochen zuvor erfolgten Hausverkauf. Das sei auf der Bank, hatte die Seniorin geantwortet und den Räubern in Todesangst 600 Euro ausgehändigt. Danach durchsuchten sie dennoch ihre Wohnung und fanden noch Eheringe und Goldmünzen im Wert von 300 Euro.

„Ich hab von der Beute nur 50 Euro bekommen“, hatte der mehrfach vorbestrafte Angeklagte im Prozess behauptet. Das Wissen der Täter vom Hausverkauf war dem vierfachen Vater zum Verhängnis geworden: Seine Lebensgefährtin hatte beim Überfallopfer geputzt und die Mutter der Freundin war mit der Seniorin befreundet.

Zudem hatte er mit einem Freund, dessen Telefon von der Polizei in einem anderem Ermittlungsverfahren überwacht wurde, ausführlich über die Tat geredet. Im Prozess hat der Angeklagte dennoch darauf beharrt, nicht in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein. Er sei nur dazu gezwungen worden, den Fluchtwagen zu fahren. Der Verteidiger kündigte an, das Urteil anzufechten.

(dpa/lnw)