Unfreiwilliger Fallschirmsprung: Mann soll Schadenersatz bekommen
Ein Mann wollte nur als Passagier mitfliegen - und landete schließlich nach einem unfreiwilligen Fallschirmsprung schwer verletzt auf einem Acker. Mehr als zwei Jahre nach dem Unfall kann der Familienvater jetzt auf Schadenersatz hoffen.
Münster (dpa). Nach einem unfreiwilligen Fallschirmsprung, der mit schweren Verletzungen endete, soll ein 50-jähriger Familienvater Schadenersatz bekommen. Der Mann hatte 2009 die Freundin seines Sohnes zu ihrem Fallschirmsprung begleitet. Er wollte das Geschehen als Zuschauer vom Flugzeug aus verfolgen. Beim Landeanflug öffnete sich plötzlich der Fallschirm, den er zum Schutz angelegt hatte.
Auslöser war eine Automatik am Schirm, die eigentlich abgeschaltet sein sollte. Der Mann wurde über dem Flugplatz im westfälischen Stadtlohn aus dem Flugzeug gerissen und fiel auf einen Acker. Der heutige Frührentner erlitt bei dem Sturz aus rund 300 Metern Höhe zahlreiche Knochenbrüche, Bänderrisse und Platzwunden. „Ich sah aus, als hätte ich mit beiden Klitschkos geboxt“, sagte er am ersten Verhandlungstag in dem Zivilprozess Anfang November.
Das Landgericht Münster entschied am Freitag (Az.: 2 O 269/11), dass der Betreiber der Fallschirmsprungschule das Opfer für die Verletzungen und Verdiensteinbußen entschädigen muss. Es gebe eine vertragliche Bindung, denn der Familienvater habe für sein Mitfliegen eine Gebühr von 35 Euro bezahlt. Auch der Pilot hätte nach Ansicht der Richter dafür sorgen müssen, dass der automatische Auslöser ausgeschaltet ist. Weil der Pilot dies unterließ, öffnete der Schirm selbstständig, als das Flugzeug eine bestimmte Geschwindigkeit beim Landen erreichte.
Die Summe soll gesondert geklärt werden. Die Verurteilten können noch Berufung einlegen. Erst wenn das Urteil rechtskräftig ist, will das Landgericht über die Höhe des Schadenersatzes verhandeln. Der Familienvater fordert rund 200 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Betreiber der Schule und den Piloten wegen fahrlässiger Körperverletzung und Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz.