Urteil im Fischer-Prozess vertagt
München (dpa) - Im Berufungsprozess um die Sex-Affäre von Schauspieler Ottfried Fischer ist das für Dienstag erwartete Urteil erneut vertagt worden.
Nachdem Verteidigung und Anklage sowie die Nebenklage vor dem Landgericht München plädiert hatten, wurde für kommenden Montag ein weiterer Verhandlungstag angesetzt. Dann wird auf Antrag von Fischers Anwalt der Amtsrichter aus der ersten Instanz als Zeuge geladen. Damit sollen zwei Zeugenaussagen aus der ersten Hauptverhandlung überprüft werden.
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor die Verurteilung des angeklagten ehemaligen „Bild“-Reporters zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten gefordert wegen Nötigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch unbefugte Bildaufnahmen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, Fischer mit einem Sexvideo zu einem Exklusiv-Interview genötigt zu haben.
Die Verteidigung des Journalisten plädierte auf Freispruch. „Es gab keine Drohung, es gab kein abgenötigtes Verhalten“, sagte Anwalt Ulrich Ziegert in seinem Plädoyer. Die Beschaffung der CD mit dem Sexvideo sei ein „Bestandteil journalistischer Recherche“ und somit von der Pressefreiheit gedeckt, betonte Verteidiger Spyros Aroukatos.
Fischer war 2009 beim Sex mit Prostituierten gefilmt worden. Das Video ging für ein sogenanntes Info-Honorar an den damaligen Reporter der „Bild“-Zeitung. Dieser soll den Schauspieler dann zu einem Exklusiv-Interview genötigt haben. In erster Instanz war er zu 14 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.
Christoph Knauer, Anwalt von Nebenkläger Ottfried Fischer, forderte, die Berufung zu verwerfen, und stellte die Strafe in das Ermessen des Gerichts. Seinem Mandanten sei nichts anderes übriggeblieben, als zu kooperieren. „Der Veröffentlichungsplan des Angeklagten wurde umgesetzt.“