Er wurde zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt. Nach bisheriger Beweisaufnahme geht das Gericht aber nur noch von gefährlicher Körperverletzung aus. Der Prozess ist wie alle Jugendverfahren nicht-öffentlich.
Nach der Würgeattacke in der Jugendherberge war der Schüler von seinem Gymnasium geflogen. Als er die Anklage erhielt, floh er nach Russland. Dort wurde der junge Deutsch-Russe festgenommen und verbrachte einige Zeit in Auslieferungshaft, bevor er nach Deutschland überstellt wurde.