Urteil im Tugce-Prozess: Täter bekommt drei Jahre Jugendhaft
Darmstadt (dpa) - Für seinen verhängnisvollen Schlag ins Gesicht der Studentin Tugce muss der Täter Sanel M. drei Jahre in Jugendhaft. Das Landgericht Darmstadt verurteilte den 18-Jährigen am Dienstag wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
Der Täter habe den Tod der 22-Jährigen nicht beabsichtigt, sagte der Vorsitzende Richter Jens Aßling. Aber: „Wer so heftig zuschlägt, der nimmt die Körperverletzung in Kauf.“ Zudem bescheinigte der Richter dem jungen Mann „schädliche Neigungen“ und „erhebliche Erziehungsdefizite“ beim Umgang mit Gewalt. Die Verteidigung kündigte Revision an.
Sanels Schlag, mit dem er Tugce in den Morgenstunden des 15. Novembers auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenbach niederstreckte, wertete das Gericht nicht als Ohrfeige. Es sei vielmehr ein „von unten nach oben ausholender Schlag in Richtung des Gesichts“ gewesen. Tugce prallte mit dem Kopf auf den Boden und erlitt dabei schwerste Hirnverletzungen, an deren Folgen sie elf Tage später im Krankenhaus starb.
Sanel M. hatte seine Tat zu Prozessbeginn und nach den Plädoyers bedauert: „Es tut mir unendlich leid, was ich getan habe. Ich habe niemals mit ihrem Tod gerechnet.“ Das Urteil am Dienstag nahm er äußerlich ruhig auf. Der Mutter von Tugce kamen dagegen die Tränen, auch andere Zuschauer weinten.
In seiner Entscheidung folgte das Gericht in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft, die auf drei Jahre und drei Monate Haft plädiert hatte. Lediglich die „Schwere der Schuld“ wollten die Richter nicht feststellen. „Über diese Frage kann man diskutieren“, sagte ein sichtlich zufriedener Oberstaatsanwalt Alexander Homm nach der Urteilsverkündung.
„Das Strafmaß war zu erwarten“, sagte Macit Karaahmetoglu, Anwalt von Tugces Eltern, die als Nebenkläger aufgetreten waren. Das Wort „zufrieden“ sei im Zusammenhang mit dem Urteil nicht angebracht. Die Familie sei aber froh, dass der Prozess nun vorbei sei.
Die Verteidigung will das Urteil dagegen anfechten. „Wir werden in Revision gehen“, sagte Anwalt Heinz-Jürgen Borowsky. Man halte die Begründung des Gerichts nicht für überzeugend. Es hätte bessere Möglichkeiten gegeben, als Sanel M. im Gefängnis wegzusperren.
Tugces gewaltsamer Tod hatte deutschlandweit große Anteilnahme ausgelöst. Die Studentin soll vor der Tat zwei Mädchen vor dem Angeklagten beschützt haben - auch wenn sich das im Prozess nicht zweifelsfrei feststellen ließ. Freunde von Tugce verehren sie trotzdem als „Heldin“, sogar für das Bundesverdienstkreuz wurde sie vorgeschlagen. Das Bundespräsidialamt prüft dies noch.
Vor dem Urteil war es im Gericht zu einem Tumult gekommen. Zuschauer rangelten um die begrenzten Plätze und beleidigten einander. Nach der Verkündung soll es bei einer Mahnwache zu Aggressionen gekommen sein. Mehrere Frauen hätten auf die Plakate mit Tugces Foto gespuckt und Beleidigungen ausgesprochen, berichteten Verwandte von Tugce.
In dem Verfahren hat das Landgericht mehr als 60 Zeugen vernommen, auch Freundinnen von Tugce sowie Freunde von Sanel M., die oft widersprüchlich aussagten. Schnell wurde dabei klar, dass sich beide Seiten vor dem Schlag gegenseitig übel beleidigt hatten. Unmittelbar vor der Tat war Tugce nach Feststellung der Kammer noch vier, fünf Schritte auf Sanel zugegangen und hatte etwas zu ihm gesagt.
Richter Aßling richtete sich auch an Tugces Familie. Ihr Verlust sei „durch kein Urteil dieser Welt auszugleichen“. Zugleich kritisierte er die „extreme Vorverurteilung“, die Sanel M. von Medien und mehreren Politikern erfahren habe. Sanel M. sei weder ein „Killer“ noch ein „Koma-Schläger“. Gleichwohl sei er bereit, zur Durchsetzung seiner Interessen Gewalt anzuwenden. An diesem Defizit müsse er nun mit den Möglichkeiten einer Jugendstrafe arbeiten.