Menschenrechtsgerichtshof Urteil über Leihmutterschaft ohne biologische Verbindung

Straßburg (dpa) - Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof entscheidet heute über einen Fall der Leihmutterschaft. Die Konstellation ist besonders, weil die Wunscheltern mit dem Kind nicht genetisch verwandt sind.

Foto: dpa

Das italienische Paar hatte den Jungen in Russland von einer Leihmutter austragen lassen. Eizelle und Samen stammten von Unbekannten. Die Behörden in Italien lehnten eine Anerkennung der Elternschaft deshalb ab und brachten das Kind in einer Pflegefamilie unter.

Im erster Instanz hatte eine Klage dagegen in Straßburg Erfolg: Die Behörden hätten das Wohl des Kindes nicht ausreichend berücksichtigt. Allein das Ziel, das Verbot einer Leihmutterschaft durchzusetzen, genüge nicht, um ein Kind aus der Familie zu nehmen. Der Gerichtshof muss nun klären, ob er daran festhält.