Vater des Verlobten getötet und zerstückelt

Hamburg (dpa) - Eine Frau aus Hamburg hat den Vater ihres Verlobten mit einem Judogriff erwürgt und die Leiche mit einer Knochensäge zerteilt - dafür muss sie neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Hamburger Landgericht verurteilte die 46-Jährige unter anderem wegen Totschlags und Störung der Totenruhe.

„Wie viele andere haben auch wir Richter uns gefragt, wie ein Mensch imstande sein kann, einen anderen zu schlachten“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Backen in seiner Urteilsbegründung. Er sprach von einem „unfassbaren Verhalten“.

Die Angeklagte und der Sohn des Opfers müssten den 85-Jährigen „abgrundtief gehasst“ haben. Auch die jahrelange schwere Alkohol- und Drogenabhängigkeit habe dazu beigetragen, dass es „keinerlei Hemmungen und moralische Schranken“ mehr gegeben habe.

Knapp ein Jahr vor der Tat war die Angeklagte mit ihrem Freund in sein Elternhaus in Hamburg-Rahlstedt gezogen. Mit dem 85-Jährigen sei es dort immer wieder zu Reibereien, aber nie zu Handgreiflichkeiten gekommen, sagte Backen. „Man schikanierte sich gegenseitig.“ Als der alte Mann die 46-Jährige dann im September 2012 bei einem Streit am Geschirrspüler erstmals geschubst und ihren Dackel getreten habe, habe sie ihm einen Denkzettel verpassen wollen.

Nach Feststellung des Gerichts lief sie dem 85-Jährigen hinterher, der gerade die Treppe zu seiner Wohnung hochging, und würgte ihn mit einem Judogriff. Mit gekreuzten Händen habe sie an seinen Rollkragen gefasst und mindestens 15 Sekunden lang zugezogen. „Das Tatmotiv der Angeklagten war die Wut über das Verhalten ihr gegenüber“, sagte der Vorsitzende Richter. Mit seinen Sprüchen habe das spätere Opfer sie gedemütigt, aber „mit dem ersten körperlichen Angriff lief sozusagen das Fass über“.

Nach der Tat rief die 46-Jährige ihren Verlobten an, der gerade eine Drogentherapie auf der Ostseeinsel Fehmarn machte. Er kam am nächsten Tag nach Hause. Die Angeklagte zerteilte dann in ihrem Zimmer die Leiche mit einer Knochensäge und einem scharfen Messer. Die Körperteile vergrub sie mit ihrem Partner im Naturschutzgebiet Höltigbaum. Im Oktober entdeckte dort ein Hobbyfotograf einen abgetrennten Arm.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst auch gegen den Verlobten der Angeklagten ermittelt, das Verfahren aber eingestellt. Die Behörde will aber prüfen, ob das Verfahren möglicherweise wegen Beihilfe zur Störung der Totenruhe wieder aufgenommen wird, sagte eine Sprecherin. Die Verteidigung wollte sich nach dem Urteil nicht äußern; die Anwältin hatte fünf Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

Die Angeklagte hatte vor Gericht ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Die 46-Jährige sei schon in ihrer Jugend sexuell missbraucht und dadurch schwer traumatisiert worden, sagte Backen. Trotz ihrer Persönlichkeitsstörung und des hohen Alkoholkonsums sei sie aber voll schuldfähig.

Der Richter hatte die Frau bereits 1987 nach einem Überfall auf eine Hamburger Sparkasse zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt: „Nie hätte ich vermutet, dass Sie Ihre Judokenntnisse dazu missbrauchen würden, einen alten Mann zu töten.“