Vermieter dürfen keine bestimmte Farbe vorschreiben

Karlsruhe. Vermieter dürfen ihren Mietern nicht vorschreiben, wie sie ihre Wohnung zu streichen haben. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Klausel im Mietvertrag unwirksam, die dem Mieter das "Weißen" der Decken und Wände während der Laufzeit des Vertrags vorschreibt.

Dadurch werde der Mieter unangemessen benachteiligt, weil er in der "Gestaltung seines persönlichen Lebensbereichs" eingeschränkt werde, heißt es in der am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Entscheidung. Damit wies er die Klage gegen einen Mieter ab, der seine Räume in einer Berliner Villa laut Anwalt in "schreienden Farben" gestrichen hatte.