Verurteilter Deutscher in den USA wird nicht hingerichtet
Washington/Phoenix. Ein vor fast zwei Jahrzehnten wegen Mordes in den USA zum Tode verurteilter Deutscher wird nun doch nicht hingerichtet. Ein Gericht im US-Bundesstaat Arizona habe den 49 Jahre alten Rudi Apelt aus Düsseldorf als "geistig zurückgeblieben" eingestuft und seine Verlegung aus dem Todestrakt angeordnet, berichtete die Zeitung "Arizona Republic" am Donnerstag.
Der Hinrichtung seines drei Jahre jüngeren Bruders Michael stehe hingegen nichts im Wege. Die Brüder waren schuldig gesprochen worden, der Frau von Michael Apelt im Dezember 1988 kurz nach der Heirat die Kehle durchschnitten zu haben, um mehrere hunderttausend Dollar aus einer zuvor abgeschlossenen Lebensversicherung zu kassieren.
Rudi Apelts Strafe soll nun in eine Lebenslange Haftstrafe mit einer Entlassung frühestens nach 25 Jahren umgewandelt werden. Deutsche Sachverständige hatten den 49-Jährigen schon vor Jahren als schwachsinnig und damit schuldunfähig eingestuft. Bei ihm waren Hirnschäden diagnostiziert worden. Beide Brüder hatten mit Verweis auf eine Entscheidung des Obersten Gerichts der USA, wonach die Hinrichtung geistig Behinderter verboten ist, die Aufhebung ihrer Hinrichtungen beantragt.
Richterin Silvia Arellano verwies bei ihrer Entscheidung darauf, dass Michael Apelt zum Tatzeitpunkt gut genug Englisch gesprochen habe, um Autos zu kaufen, Immobilien zu Mieten und eine Versicherung in einem fremden Land abzuschließen. Dagegen habe sein Bruder Rudi schon als Kind Sonderschulen besucht, sei aus der Bundeswehr geworfen worden und sehr stark auf seinen Bruder fixiert gewesen.
Die Schwester des Mordopfers kritisierte die Entscheidung der Richterin, die Hinrichtung Rudi Apelts aufzuheben. "Ich glaube nicht, dass er geistig zurückgeblieben ist, aber ich bin nicht von der Entscheidung überrascht", sagte Kathy Monkman der "Arizona Republic". "In dieser Phase des Spiels kümmert sich niemand um die Opfer."