Vier Menschen erschlagen: Höchststrafe für Dortmunder Hammermörder
Im vergangenen Jahr wurden in Dortmund vier Menschen mit einem Schlosserhammer erschlagen. Dafür muss der Täter nun auf unbestimmte Zeit ins Gefängnis. Der Richter sprach von „grauenerregenden Taten“.
Dortmund (dpa) Der sogenannte Hammermörder von Dortmund ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Dortmunder Schwurgericht sprach den 52-Jährigen am Montag schuldig, vier Menschen grausam umgebracht zu haben. Neben der Haftstrafe stellte es auch die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen. Richter Wolfgang Meyer sprach in der Urteilsbegründung von „grauenerregenden Taten“.
Der Angeklagte war am 12. April 2013 festgenommen worden, nachdem er seine Ex-Freundin in Dortmund auf offener Straße mit einem schweren Schlosserhammer angegriffen hatte. Zwei Augenzeugen hatten den Überfall damals aus nächster Nähe beobachtet. Die schwer verletzte Frau war später im Krankenhaus gestorben. Nach der Tat waren in zwei Dortmunder Wohnungen drei weitere Leichen, zwei Männer und eine Frau, mit ähnlichen Verletzungen gefunden worden. Bei den Opfern handelte es sich um Bekannte seiner Ex-Freundin.
Der 52-Jährige hatte sich im Prozess nicht zu den Mordvorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Einem Psychiater hatte er während des fast acht Monate dauernden Prozesses allerdings berichtet, dass er sich manchmal wie ferngesteuert gefühlt habe. Dann habe ihm ein „Mann mit Charakter“ Anweisungen gegeben.
Der Angeklagte war daraufhin intensiv auf seinen Geisteszustand untersucht worden. Mehrere Psychiater stuften ihn allerdings als gesund und voll schuldfähig ein. Eine psychiatrische Erkrankung sei nur vorgespielt. Ein Motiv für die Taten könnte ein Beziehungsstreit gewesen sein. Der Angeklagte hatte nach Zeugenaussagen offenbar versucht, seine schon lange von ihm getrennt lebende Ex-Freundin wieder für sich zu gewinnen. Die drei anderen Opfer mussten möglicherweise sterben, weil sie ihm dabei nicht geholfen hätten.
Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt für Aufsehen gesorgt, weil er zuvor in einen 100 Tage dauernden Hungerstreik getreten war und im Gefängnis nur noch Milch zu sich genommen hatte. Dadurch wollte er angeblich gegen seine Inhaftierung protestieren, weil er sich unschuldig fühlte.