Vom Hund gebissen? Selbst Schuld!

Hamm (dpa) - Wer sich mit einem wütenden Hund anlegt, muss wissen, worauf er sich einlässt. Eine Bissverletzung geht dann zum Teil auf die eigene Rechnung, befand das Oberlandesgericht Hamm in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil.

Die Richter kürzten deshalb einer vom Hund gebissenen Frau das in erster Instanz zugesprochene Schmerzensgeld. Die Frau hatte ihren eigenen Hund schützen wollen, der von einem kampfeslustigen Artgenossen attackiert wurde. Der fremde Hund biss ihr eine Fingerkuppe ab. Die Sorge um das eigene Tier sei zwar berechtigt gewesen, fanden die Richter. Doch hätte die Frau wissen müssen, dass sie sich in Gefahr begibt. An ihrer Verletzung trage sie zur Hälfte selbst die Schuld. So gibt es nur 3000 Euro für Verdienstausfall und Schmerzensgeld. (I-6 U 72/11)