Vor Suizidversuch alle Möbel weggeworfen

Nach Rettung muss Arge dem Hartz-IV-Empfänger neue Einrichtung bezahlen.

Düsseldorf. Die Arge Krefeld muss einem Hartz-IV-Empfänger, der seine Wohnung aufgelöst und die Einrichtung entsorgt hatte, nach einem gescheiterten Suizidversuch einen Zuschuss für neue Möbel zahlen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf auf die Klage eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers entschieden.

Der Mann hatte in seinem Leben keinen Sinn mehr gesehen: Der an Depressionen Erkrankte plante deshalb einen Suizid. Doch vorher entsorgte er in seiner Sozialwohnung noch die Einrichtung, warf alles auf den Sperrmüll. Die Sachen könne nach seinem Tod niemand mehr gebrauchen, glaubte er, und dem Nachmieter wollte er eine aufgeräumte Wohnung hinterlassen.

Doch es kam anders: Der Suizid scheiterte, der Mann wurde einige Zeit stationär in Krankenhaus behandelt. Nach seiner Entlassung aus der Klinik stellte der Mann bei der Arge Krefeld einen Antrag auf Erstausstattung für seine Wohnung.

Die Arge wollte ihm diese Kosten nur auf Basis eines Darlehns gewähren: Der Mann benötige keine Erstausstattung, weil er eine komplette Ausstattung seiner Wohnung besessen habe. Es sei eigenes Verschulden des Klägers, dass er diese Einrichtungsgegenstände nicht mehr habe.

Gegen diesen Bescheid legte der Mann Klage beim Sozialgericht ein - und bekam jetzt Recht. Die Richter: Der Mann habe seine Hilfsbedürftigkeit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ohne wichtigen Grund herbeigeführt. Vielmehr habe ein wichtiger Grund vorgelegen, weil der Kläger sein Leben abschließen wollte und es ihm bei der Vernichtung der Möbel nicht darum gegangen war, Hilfebedürftigkeit herbeizuführen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.