Naturschutzverein klagte Vorläufig keine Tötung von Wölfen in Niedersachsen
Hannover · Niedersachsen hatte Anfang April nach 14 Monaten die erfolglose Jagd auf den Leitwolf des Rodewalder Rudels eingestellt, aber drei andere Wölfe zum Abschuss freigegeben. Die Ausnahmegenehmigung dafür wurde nun ausgesetzt.
Vorerst wird es in Niedersachsen keine Tötung von Wölfen geben. Die letzte von ursprünglich drei derartigen Ausnahmegenehmigungen sei ausgesetzt worden, sagte eine Sprecherin des Landesumweltministeriums in Hannover am Donnerstag. Minister Olaf Lies (SPD) folge damit einer Bitte des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Dort habe ein Naturschutzverein gegen zwei Abschussgenehmigungen im Landkreis Uelzen geklagt.
Die Bescheide seien vorher von allen Beteiligten „sorgfältig abgewogen und geprüft“ worden, sagte Lies. Trotzdem bekomme das Gericht nun Gelegenheit, sie zu bewerten „und beide Seiten anzuhören, ohne dass durch einen Abschuss Fakten geschaffen werden“. Der Minister betonte den Handlungsbedarf: „Die Weidetierhaltung ist uns wichtig. Wir investieren jedes Jahr Millionen in den Herdenschutz. Aber da, wo es nicht reicht, gibt es keine Alternative zur Entnahme.“
Niedersachsen hatte Anfang April nach 14 Monaten die erfolglose Jagd auf den Leitwolf des Rodewalder Rudels eingestellt, aber drei andere Wölfe zum Abschuss freigegeben. Die Ausnahmegenehmigungen waren nach entsprechenden Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz auf den Weg gebracht worden. Mit Blick auf ihre mögliche Beteiligung an der Tötung sogenannter Problemwölfe hatte die Landesjägerschaft unlängst unter anderem Rechtssicherheit und die Wahrung der Anonymität gefordert.