Zum Abschuss freigegeben Wölfe dürfen leichter bejagt werden
Berlin. · Das Kabinett entscheidet über einen Kompromiss beim Abschuss von Wölfen mit problematischen Verhalten. Jägern, Agrarministerin und Viehhaltern geht dieser aber nicht weit genug.
Nach einem Jahr Ringen gibt es in der großen Koalition jetzt eine Einigung über den Umgang mit dem Wolf. Am heutigen Mittwoch soll das Bundeskabinett über einen Gesetzentwurf entscheiden. Die „Entnahme“, also das Abschießen, von Wölfen mit problematischem Verhalten soll damit künftig erleichtert werden.
Die Regelung sieht vor, dass Wölfe geschossen werden können, wenn sie Nutztiere gerissen oder sich Menschen genähert haben. Im Gesetz wird ein „ernster Schaden“ für die Bestände von Weidetierhaltern als Maßstab genommen; bisher hatten Gerichte Abschussgenehmigungen erst bei „existenziellen“ Schäden passieren lassen. Als problematisch gilt, wenn ein Tier zwei Mal die empfohlene Schutzzaunhöhe von 1,20 Meter überwunden hat oder Menschen näher als 30 Meter gekommen ist. Geschossen werden dürfen auch andere Mitglieder des Rudels. Solange bis der Vorfall nicht wieder vorkommt. Grund: Wölfe geben ihr „Wissen“ über Beutemöglichkeiten im Rudel weiter.
Im letzten Jahr hatte es zwei Abschussgenehmigungen aufgrund von landesrechtlichen Bestimmungen gegeben. Experten rechnen damit, dass es auch mit dem neuen Bundesgesetz kaum mehr sein werden. Gesetzlich geregelt wird jetzt auch, dass Mischungen aus Wolf und Hund generell zum Abschuss freigegeben sind. Das Anlocken oder Füttern von Wölfen wird streng verboten.
Ein Spitzentreffen im Kanzleramt brachte den Durchbruch
Den Durchbruch für die Regelung hatte ein Spitzentreffen der beiden beteiligten Ministerinnen Julia Klöckner (Agrar, CDU) und Svenja Schulze (Umwelt, SPD) mit Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) gegeben. Offenbar war eines der Ziele, den Konflikt aus den anstehenden Landtagswahlkämpfen im Osten herauszunehmen. Vor allem die AfD setzt sich dort für eine deutliche Verringerung der Wolfspopulation ein.
Im Umweltministerium ist von derzeit 73 Rudeln (mit im Schnitt fünf Tieren), 30 Paaren und fünf Einzeltieren die Rede. Das wären insgesamt rund 400 Tiere. Man kenne den Bestand sehr genau, hieß es. Wölfe unterlägen strengstem internationalem Artenschutz. Erst wenn ein „guter Erhaltungszustand“ der Art erreicht sei, könnten Abschüsse wesentlich leichter durchgeführt werden. Davon sei man weit entfernt. Jetzt müssten Entnahmen auf strenge Ausnahmen begrenzt bleiben.
Die Umweltministerin hat sich weitgehend durchgesetzt
Agrarministerin Klöckner hatte demgegenüber eine regelmäßige „Bestandsregulierung“ gefordert, unabhängig von konkreten Schäden. Gemessen am Ergebnis hat sich Schulze offenbar weitgehend durchgesetzt, was man im Agrarministerium auch einräumt. Dort geht man jedoch davon aus, dass die Diskussion wiederkommt, weil sich die Wolfspopulation alle zwei bis drei Jahre verdoppelt.
Außerhalb der Regierung stieß der Entwurf auf Kritik. „Die Richtung stimmt, aber für eine Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung reicht das noch nicht“, sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken. In Regionen mit ausgeprägter Weidetierhaltung solle sich der Wolf gar nicht erst ansiedeln. Ein Aktionsbündnis aus neun Verbänden hatte erst am Dienstag gefordert, den strengen Schutz des Wolfes aufzuheben.
Naturschützer zeigten sich ebenfalls unzufrieden mit den Plänen. Sie forderten mehr Unterstützung für Weidetierhalter und für den Schutz von Nutztieren. Bejagung sei „kein effektiver Herdenschutz“, hieß es beim Bund für Umwelt und Naturschutz. Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Jan-Philipp Albrecht (Grüne) forderte ebenfalls zusätzliche Bundesmittel, um von Wolfsrissen betroffene Betriebe zu unterstützen.