Vorsicht Silvester: Wie Mieter sicher ins neue Jahr kommen

Berlin (dpa/tmn) - Ein buntes Feuerwerk, knallende Sektkorken und lachende Freunde in der Wohnung - das klingt nach einer gelungenen Silvester-Party. Nur blöd, wenn der Nachbar von nebenan die fröhliche Stimmung nicht teilt, weil er Musik und knallende Böller als störenden Lärm empfindet.

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Damit es nicht zum Streit zwischen den Nachbarn kommt, gibt es klare Regeln für das Zusammenleben in einem Mietshaus. Doch wie genau müssen sich Mieter daran halten? Und was gibt es sonst noch zu beachten, damit der Start ins neue Jahr sicher gelingt? Die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Wie lange dürfen Mieter an Silvester in der Wohnung laut sein?

„Offiziell gilt auch an Silvester ab 22.00 Uhr die Nachtruhe“, sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Das ist aber schwer umsetzbar: Denn Nachtruhe herrscht erst dann, wenn in der eigenen Wohnung nichts mehr zu hören ist. „In der Regel wird an Silvester in vielen Wohnungen gefeiert, deshalb gelten de facto Sonderregelungen“, sagt Ropertz.

Ab wann sollte die Lautstärke also in der Wohnung reduziert werden?

„Wenn draußen langsam Ruhe einkehrt, sollte auch in der Wohnung der Lärmpegel auf Zimmerlautstärke heruntergefahren werden“, sagt Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus&Grund Deutschland mit Sitz in Berlin. Er rät, ungefähr ab 1.00 Uhr die Partylautstärke zu reduzieren, damit Nachbarn in Ruhe schlafen können.

Wie können sich Mieter verhalten, um Streit zu vermeiden?

Auch wenn die Regeln an Silvester etwas lockerer sind, müssen alle Bewohner - Party-Leute wie Feier-Muffel - gegenseitig etwas Rücksicht aufeinander nehmen. Besonders in Mehrfamilienhäusern sollte dies gelten, sagt Ropertz. Er rät dazu, Nachbarn im Vorfeld über die geplante Silvesterparty zu informieren.

Dürfen Raketen vom Balkon gezündet werden?

Beim Abfeuern von Raketen müssen Fehlschläge immer einkalkuliert werden, sowie die Gefahr, dass Menschen, Außenfassaden oder Nachbarwohnungen getroffen werden. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Mitte dürfen deshalb keine Raketen auf dem Balkon oder der Terrasse angezündet werden (Az.: 25 C 177/01). Wichtig für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: „Es muss ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgehende Raketen aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können“, sagt Wiech und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 10 U 116/09).

Also besser die Raketen auf der Straße abfeuern?

An sich eine gute Idee. Doch auch hier gibt es klare Vorgaben: So dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Altersheimen gezündet werden. So steht es in der Strengstoff-Verordnung. Auch direkt neben brandempfindlichen Gebäuden wie Reet- und Fachwerkhäusern ist es verboten, sie zu starten.

Worauf sollten Mieter achten, damit sie sicher ins neue Jahr kommen?

Da gegen Mitternacht viele Raketen durch die Luft fliegen, sollten Mieter Dachluken und Fenster am Jahreswechsel geschlossen halten. Am besten räumen Bewohner vorher auch alle brennbaren Gegenstände vom Balkon beziehungsweise von der Terrasse, rät Ropertz.

Und wenn doch etwas passiert? Wer haftet?

„Für Verunreinigungen und Schäden ist zunächst der Gastgeber verantwortlich“, sagt Wiech. Es sei denn, es gibt einen klaren Schuldigen. Dann muss der die Verantwortung tragen - wenn er beispielsweise beim wilden Tanzen den Fensterrahmen oder die Brille eines anderen Gastes beschädigt hat. Doch wer eine Privathaftpflichtversicherung hat, kann beruhigt sein: In der Regel springt sie für Schäden an Personen oder Sachen ein.