Was ein abgeschnittener Zopf wert ist
Weil eine Studentin einem Kommilitonen die Haare raubte, muss sie 300 Euro zahlen.
Düsseldorf. Sie hatte einem Kommilitonen auf einer Party den Zopf abgeschnitten. Am Mittwoch musste sich eine 24-jährige Germanistikstudentin dafür wegen Körperverletzung vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Denn der blonde Marc Rosema fand den Angriff auf seine Haarpracht gar nicht lustig: "Der Zopf ist ein Teil meiner Persönlichkeit", betonte er. Nun trägt er seine Haare kinnlang. Lang genug, um sie wieder hinten zusammenzubinden, sind sie allerdings noch nicht.
Auf einer Party auf dem Gelände der Heinrich-Heine-Universität im Juni vergangenen Jahres war der Düsseldorfer mit seiner Mitstudentin aneinandergeraten. Denn der jungen Frau gefiel Marc Rosemas Frisur überhaupt nicht. Auf ihren Vorschlag, den Pferdeschwanz abzuschneiden, sagte dieser: "Mach doch".
Kurzerhand zückte die Studentin eine Schere und schnitt den Zopf ab. "Ich konnte in seiner Stimme keine Ironie erkennen", rechtfertigte sich die Studentin. Sie habe tatsächlich geglaubt, dass Marc Rosema damit einverstanden sei. Deshalb hatte sie auch Einspruch gegen einen Strafbefehl über 1000Euro eingelegt.
Doch der 22-Jährige schäumte vor Wut: Noch Wochen später sprach er von einem heimtückischen Angriff, einer "unglaublichen Verstümmelungstat", einer "brutalen Attacke". Kurz nach dem Scherenschnitt soll er die selbsternannte Frisörin gepackt haben. "In einer Hand hatte er die Schere", sagte die Angeklagte.
Aus Angst vor einem Angriff biss sie ihn fest in den Bauch. Auf einem Foto, dass ein Arzt in der Notfallambulanz der Uniklinik wenig später von dem Verletzten gemacht hatte, sind tiefrote Bissspuren zu sehen.
Noch auf der Party alarmierte Marc Rosema die Polizei und erstattete Anzeige gegen die Germanistikstudentin. Er absolvierte nach der Attacke sogar eine Therapie. Inzwischen gehen sich die beiden aus dem Weg.
Einen von der 24-Jährigen angestrebten Täter-Opfer-Ausgleich lehnte er ab. "Das war eine Riesen-Unverschämtheit", erboste er sich am Mittwoch. Johannes Pausch, Anwalt der Studentin, hält die ganze Angelegenheit für maßlos aufgebauscht: "Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. Haare wachsen schließlich nach."
Am Ende akzeptierte Marc Rosema die Entschuldigung der jungen Frau. Der Richter stellte daher das Verfahren gegen sie wegen Geringfügigkeit ein. Sie muss ihm jedoch ein Schmerzensgeld von 300 Euro zahlen.