Weitere Regionen erwägen Stubenarrest für unkastrierte Katzen

Berlin (dpa) - Eine Art Stubenarrest für unkastrierte Hauskatzen kann aus Sicht der Bundesregierung helfen, die Zahl herumstreunender Tiere zu verringern. Das geht aus dem neuen Tierschutzbericht hervor, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hatte.

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„In einzelnen Regionen Deutschlands haben sich Kolonien aus herrenlosen, wildlebenden Katzen entwickelt, weil Tiere ausgesetzt wurden oder entlaufen sind“, teilte der Sprecher von Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU) mit.

Seit einer Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 könnten die Landesregierungen daher „unter bestimmten Voraussetzungen eine Pflicht zur Kastration von Haus- und Hofkatzen mit Freigang“ regeln. Zuerst hatte die „Bild“-Zeitung das Thema aufgegriffen.

Die Länder nutzen diese Möglichkeit seither unterschiedlich. Sofern die Landesregierungen von ihrer sogenannten Verordnungsermächtigung Gebrauch machten, entspreche dies „de facto einer Kastrationspflicht für Haus- und Hofkatzen mit Freigang“, heißt es im Tierschutzbericht 2015, der die Entwicklung des Tierschutzes in den Jahren 2011 bis 2014 umfasst. „Ferner können die Länder eine Kennzeichnung und Registrierung der in den betroffenen Gebieten gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorschreiben.“

Mit Blick auf verwilderte Katzen könne es aus Tierschutzgründen Handlungsbedarf geben, erläuterte der Ministeriumssprecher. „Anders als bei Wildtieren handelt es sich um Tiere einer domestizierten Art, die nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst sind. Die Katzen erfahren ohne menschliche Obhut und Versorgung häufig Schmerzen, Leiden oder Schäden in teilweise erheblichem Ausmaß.“

Auch Tierschützer setzen sich für eine Kastrations- und Registrierpflicht ein. Die Tierrechtsorganisation Peta sieht sie „als wichtige Maßnahme gegen die Katzenüberpopulation und zur Eindämmung des Leids heimatloser Katzen“. In etlichen Gemeinden gibt es bereits eine solche Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht, vor allem in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wie aus einer Übersicht von Peta mit Stand August 2015 hervorgeht.

„Wir begrüßen das“, sagte am Donnerstag auch ein Vertreter von Berlins Tierschutzverein. Zwar sei es nur schwer möglich, die Einhaltung eines Stubenarrests zu überwachen. Es sei aber wichtig, durch solche Maßnahmen auch das Bewusstsein der Halter für die Problematik zu schärfen.

Aus Mecklenburg-Vorpommern hieß es, dem Agrarminister des Landes werde in Kürze eine Katzenkastrations-Verordnung zur Unterschrift vorgelegt. Darin sollen die Landkreise ermächtigt werden, in Gebieten mit ungehemmter Katzenvermehrung Maßnahmen dagegen anzuordnen.

Die zuständige Senatsverwaltung der Stadt Berlin zeigte sich dagegen skeptisch. „So sehr wir die Anliegen der Tierschützer mit Blick auf Streuner-Katzen verstehen und auch unterstützen wollen, scheint uns eine Verordnung, deren Einhaltung de facto nicht zu kontrollieren ist, nicht der richtige Weg zu sein“, sagte eine Sprecherin. Auch in Sachsen gibt es erst mal keine entsprechende Anordnung, wie eine Ministeriumssprecherin in Dresden sagte.

In Hessen etwa wurde bereits im Sommer über das Thema diskutiert. Viele Kommunen verzichten dort auf die Kastrationspflicht, obwohl sie dies in Hessen bereits durchsetzen könnten.

„In der Umsetzung sind die Bundesländer gefragt, weil sich die beschriebene Entwicklung regional sehr unterschiedlich darstellt“, betonte der Sprecher Bundesagrarministeriums. Tierschützer schätzen die Zahl streunender Hauskatzen auf bundesweit zwei Millionen. Im Tierschutzbericht heißt es jedoch, es gebe keine verlässlichen Zahlen.