Welthit „Ai se eu te pego“: Einnahmen auf Eis gelegt
São Paulo (dpa) - Wirbel um den brasilianischen Welthit „Ai se eu te pego“ (Wenn ich Dich kriege): Ein Gericht in Brasilien hat wegen umstrittener Ansprüche auf die Urheberschaft des von Michel Teló interpretierten Liedes vorerst alle Einnahmen aus dem Song blockiert.
Hintergrund ist eine Entschädigungsklage dreier brasilianischer Studentinnen, die behaupten, sie hätten 2006 bei einer Reise mit weiteren Freundinnen ins Disney-Land die Idee für den Song gehabt. Das Lied wurde auf den Namen der Sängerin Sharon Acioly und den Komponisten Antônio Diggs registriert.
Die Klage richtet sich nach Medienberichten von Mittwoch auch gegen die Musikverlage. Die bisherigen nationalen und internationalen Einnahmen sollen auf ein Sperrkonto eingezahlt werden. Im Falle einer endgültigen Entscheidung zugunsten der Klägerinnen, dürfte ihnen ein Teil der Einnahmen als Co-Autorinnen sicher sein. Innerhalb von 60 Tagen müssen gemäß der Einstweiligen Verfügung des Gerichtes von João Pessoa (Bundesstaat Paraíba) alle Einkünfte aus dem Lied offen gelegt werden. Mit drei anderen Freundinnen aus der Reisegruppe traf Acioly im Februar eine außergerichtliche Einigung.