Wer nach dem Unwetter haftet
Viele Betroffene müssen sich um ihr beschädigtes Haus oder das Auto kümmern.
Düsseldorf. Zwei Tage nach dem schwersten Unwetter seit 20 Jahren ist das genaue Ausmaß der Schäden in Nordrhein-Westfalen noch nicht absehbar. Für viele Betroffene ist wichtig zu wissen, wie sie mit den Schäden an Haus oder Auto umgehen müssen. Unsere Zeitung beantwortet die wichtigsten Fragen.
Grundsätzlich werden alle Sturm- und Hagelschäden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Als Sturm gilt dabei mindestens Windstärke acht ab einer Geschwindigkeit von 63 Stundenkilometern. Den Nachweis der Windstärke muss der Geschädigte selbst erbringen.
Dazu reichen Aufzeichnungen der Wetterämter oder vom Deutschen Wetterdienst. Auch Zeitungsartikel können der Versicherung ergänzend vorgelegt werden, wie Versicherungsberater Thorsten Rudnik sagt. Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern deckt die Glasversicherung ab, teilt die Arag Versicherung mit.
In diesen Fällen zahlt die Hausratversicherung. Dazu gehören zum Beispiel Elektrogeräte, die nach einem Blitzeinschlag beschädigt sind. Auch Möbel werden von der Hausratversicherung übernommen — allerdings nur, wenn Fenster und Türen zuvor verschlossen waren. Vollgelaufene Keller sind nur dann mitversichert, wenn zusätzlich auch Schutz gegen Elementarschäden versichert wurde.
Die Kosten für verbeultes Blech oder zerstörte Scheiben durch herabgestürzte Dachziegel oder abgenickte Äste und umgestürzte Bäume werden in der Regel in voller Höhe von der Teilkaskoversicherung übernommen. Fährt ein Auto auf einen umgestürzten Baum haftet nur die Vollkaskoversicherung.
Hat ein nachweislich morscher Baum beim Umsturz einen Schaden angerichtet, muss laut der Verbraucherzentrale NRW der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen. Als „höhere Gewalt“ gilt, wenn ein gesunder Baum umgefallen ist. Dann haftet der Eigentümer nicht.
Experten und Versicherungen weisen immer wieder darauf hin, dass Schäden wie nach dem Unwetter von Montag so schnell wie möglich gemeldet werden sollten. Außerdem gilt es laut Versicherungsberater Rudnik weitere Punkte zu beachten: Als Geschädigter hat man die Pflicht, den Schaden zu mindern.
Dazu zählt beispielsweise das Abdichten von zerbrochenen Fensterscheiben und gefährdete Gegenstände in Sicherheit zu bringen. Zudem sollten alle Schäden mit Fotos oder Videos dokumentiert werden, auch die Benennung von Zeugen ist sinnvoll. Ein eigener Gutachter sollte nicht beauftragt werden, da der Versicherer die Kosten für diesen nicht übernimmt.