„Verantwortungslose" Lebensmittel Kinderärzte fordern Werbeverbot für Milchschnitten und ähnliche Süßigkeiten
Osnabrück · Milchschnitte oder Kinderschokolade werden als sogenannte „Kinderlebensmittel“ bezeichnet, dabei sind sie für Kinder alles andere als gesund. Nun wird ein Werbeverbot gefordert.
Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Thomas Fischbach, hat ein Werbeverbot für Süßigkeiten wie Milchschnitten und Kinderschokolade gefordert. "Wir brauchen ein Werbeverbot für sogenannte Kinderlebensmittel, die es ja tatsächlich gar nicht gibt", sagte Fischbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe). Zuckerbomben seien alles andere als kindgerecht.
Lebensmittelkonzerne würden mit "Dinosaurier-Bildern oder strahlenden Jungen und Mädchen" auf der Verpackung den Eindruck erwecken, es gäbe Lebensmittel extra für Kinder, "als wären Milchschnitte oder Kinderschokolade gesund und ein sinnvoller Bestandteil des Nahrungsmittelkataloges", sagte Fischbar. "Das ist verantwortungslos und muss gestoppt werden."
Die Folgen der grassierenden Fettsucht schon der Kleinen habe "dramatische" Folgen, vom Leid der Betroffenen bis zu den Kosten für das Gesundheitssystem, führte Fischbach aus. "Ein Eingreifen ist umso wichtiger, als dass Geschmacksvorlieben im frühkindlichen Alter geprägt werden."
Die Strategie der Bundesregierung für zucker- und fettreduzierte Rezepte in Fertigprodukten sei "viel zu schwach", sagte Fischbach. "Die Folge der politischen Verzagtheit sind immer mehr übergewichtige und kranke junge und ältere Menschen."
Fischbach warnte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" auch vor "katastrophalen Folgen" einer intensiven Mediennutzung durch Minderjährige. "Wir beobachten mit Schrecken, dass die Kinder, die vor dem Smartphone oder Tablett hängen, immer jünger werden."
Schon die Jüngsten würden auf permanente Reizüberflutung konditioniert, beklagte Fischbach. In der Folge würden Kinder immer häufiger an Konzentrationsschwäche leiden. Grundsätzlich gelte "Kein Handy vor elf Jahren" und danach nicht mehr als zwei Stunden Nutzung pro Tag.